Start Sport Saison-Regeln

Saison-Regeln

Der Anstoß der ersten Spiele ist schon erfolgt. Die Regelungen zur Saison 2020/21 im Fußball-Verband Mittelrhein.

64
0
TEILEN
Foto: pixabay
Foto: pixabay
- Anzeige -

Der Westdeutsche Fußballverband hat zur neuen Spielzeit Anpassungen der Spielordnung, Futsalspielordnung und Jugendspielordnung vorgenommen. Diese ermöglichen den Umgang mit der Saison 2020/21 für den gesamten Senioren-, Jugend- und Futsalspielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene des Fußball-Verbandes Mittelrhein, falls die Spielzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden kann. 

Sollte in der kommenden Spielzeit der Meisterschaftsspielbetrieb nicht beendet werden können, gibt es nun klare Regelungen: Sind mindestens 50 Prozent der Spiele in einer Staffel gespielt, werden sowohl im Senioren- als auch im Jugend- und Futsalbereich Meister, Auf- und Absteiger nach der Quotientenregelung ermittelt. Können weniger als 50 Prozent der Spiele in einer Staffel ausgetragen werden, wird die Spielzeit in dieser Staffel annulliert.

Neu ist zudem die Möglichkeit, jede einzelne Staffel je nach Infektionsgeschehen differenziert zu werten. „Damit müssen wir nicht sofort Einfluss auf den gesamten Spielbetrieb im FVM-Gebiet nehmen, sondern können stattdessen auf regionale Ereignisse individuell reagieren und erforderliche Maßnahmen lokal umsetzen“, erklärt Markus Müller, Vorsitzender des Verbandsspielausschusses.

- Anzeige -

Für den Fall, dass Spieler oder Spielerinnen von Verdachtsfällen, Quarantäne oder positiven Testungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie betroffen sein sollten, sind ebenfalls umfassende Regelungen getroffen worden.

Ziel ist es, den Spielern – immer unter Beachtung aller Vorgaben durch die Behörden – die Ausübung ihres Hobbys zu ermöglichen. Dafür, so der Verband, müssen sich aber alle Beteiligten und Zuschauern die Regeln halten.

Alle ausführlichen Informationen und die Regelungen inkl. FAQs zum Download finden unter www.fvm.de/saison-2020-21


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here