Start Nachrichten Region GAL 1: Rassismus 0

GAL 1: Rassismus 0

Die Sportklassen der GAL waren zusammen erfolgreich bei dem Fanprojekt Aachen gegen Rassismus und erhalten mehrere Pokale.

116
0
TEILEN
Foto: A. Schmalen
- Anzeige -

„An Tagen wie diesen …“, mit diesem Motto genossen die Schüler des Jahrgangs sieben der Gesamtschule Aldenhoven-Linnich am großen Tivoli ihren sportlichen Erfolg beim Fußballturnier des Fanprojektes Aachen gegen Rassismus.

Das Fanprojekt Aachen veranstaltete nach einem ausgefallenen Termin im Mai ein Streettour-Fußballturnier gegen Rassismus – eine Herzensangelegenheit der Gesamtschule Aldenhoven-Linnich. Das Klassenleitungsteam Markus Frohreich und Anne Schmalen meldeten ihre Sportklasse 7d mit Verstärkung aus den Parallelklassen zu diesem Sportereignis mit gesellschaftlicher Symbolwirkung an.

- Anzeige -

Bei Sonne satt und 35 Grad im Schatten wurde am Tivoli in Aachen gegen verschiedene Schulen aus der Region gekickt. Die GAL war mit 5 Teams vertreten. Gespielt wurde auf Kleinfeldern mit 3 Feldspielern und 2 Auswechselspielern für jeweils vier Minuten.

Sebastian Feis, Leiter des Fanprojektes, lobte am Ende den Teamgeist und das Fairplay der sportlich erfolgreichen GALlier. Mit Spielwitz und Einsatzbereitschaft holten die Jungenmannschaften der GAL den Turniersieg und die tollen Plätze vier und fünf.
Die beiden Mädchenteams waren ebenfalls in unbestechlicher Form und holten den ersten und den dritten Platz.
Stolz, völlig zufrieden und ziemlich verschwitzt konnten die Sportler der GAL mit ihren Klassenlehrern vier Pokale mit nach Hause zur Gesamtschule bringen.

Die Siegerteams bekamen am Tag danach eine gebührende Siegesfeier auf dem Schulhof am Standort Aldenhoven und wurden für ihren Einsatz gegen Rassismus und ihre Leistungen beglückwünscht.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here