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Bischof begrüßt Römische Erklärung

Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare werden durch pastoral-theologische Begründung untermauert. Bischof Dieser empfiehlt allen Seelsorgenden Segnungen als Mittel der Evangelisierung zu verstehen und anzuwenden.

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Foto: Julie Rose | Pixabay
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„Zusammen mit allen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bistum Aachen begrüße ich diese Erklärung und freue mich, dass damit unsere seelsorgliche Praxis im Bistum Aachen eine tiefgehende pastoral-theologische Begründung durch die oberste kirchliche Lehrautorität erfährt“, sagte Bischof Helmut Dieser zum jüngsten Schreiben aus Rom zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare.

Bislang hatte der Bischof es den Gewissensentscheidungen der Seelsorgenden im Bistum anvertraut, im Einzelfall über die Spendung von Segnungen zu entscheiden. „Dies erfährt nun mit der Römischen Erklärung nicht nur eine Bestätigung, sondern darüber hinaus sogar eine Aufforderung, die vielfältigen Formen von Segnungen in seelsorglichen Beziehungen als Mittel der Evangelisierung zu verstehen und anzuwenden“, so der Bischof weiter.

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Er empfehle daher ausdrücklich allen Seelsorgenden des Bistums Aachen besonders die Ausführungen in Kapitel II (Nrn. 7-30) im römischen Dokument „Fiducia supplicans“ eingehend zu studieren und für die eigene pastorale Praxis als Inspirationsquelle zu nutzen.

Fragwürdig bleibt jedoch nach Einschätzung des Bischofs, dass „die kostbaren theologischen und geistlichen Ausführungen irgendwie nur für die Segnungen reserviert erscheinen und von der Feier der Sakramente und der Liturgie im Allgemeinen abgegrenzt werden“.

Über die Themenbereiche seien in den Texten des Synodalen Weges weitergehende Ausführungen gemacht worden. Deshalb ergeben sich insbesondere für die Beschlusslage des Synodalen Weges in Deutschland über die Gestaltung von liturgischen Feierformen mit Segnungen viele Fragen, die durch die Bischöfe in Deutschland und den Synodalen Ausschuss noch weiter beraten werden müssen.


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