Zwei Minderjährige waren kurz vor Geschäftsschluss in Birkesdorf beim Ladendiebstahl beobachtet und vom Personal festgehalten worden. Die Polizei wurde dazu gerufen. Den 14 und 16 Jahre alte Beschuldigte aus Düren war das Erscheinen der Ordnungshüter nicht mal peinlich – im Gegenteil. Der bereits aus strafrechtlicher Perspektive hinreichend oft und intensiv in Erscheinung getretene Nachwuchs war offenkundig alkoholisiert, lallte und zeigte sich zunehmend aggressiv.
Als dann, versteckt in der Kleidung des 14-Jährigen, die zuvor unbezahlt eingesteckten alkoholischen Getränke gefunden wurden, brach sich neben dem fehlenden Unrechtsbewusstsein offensiv beleidigendes, respektloses Verhalten Bahn, das sich auch nicht änderte, als bei dem 16-Jährigen verbotene Drogen gefunden wurden. Ausgehend von sich gegenseitig aufschaukelndem, sozial absolut enthemmten Verhalten, blieb den Beamten schließlich nichts anderes übrig, als wegen des körperlichen Widerstands den Minderjährigen Handfesseln anzulegen. Aber nicht einmal diese Maßnahme konnte verhindern, dass insbesondere der 14-Jährige sich weiterhin hochaggressiv gebärdete und dabei vor den widerlichsten Beleidigungen und Bedrohungen nicht zurückschreckte.
Auf der Wache wurde bei den Tätern die Entnahme von Blutproben veranlasst; beide standen gleichzeitig unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Ob die anschließend durchgeführte Übergabe an die Erziehungsberechtigten und die Wirkung des gegen
sie eingeleiteten Strafverfahrens eine läuternde Wirkung entfalten wird, bleibt abzuwarten.
Am Samstagnachmittag sorgte eine stark alkoholisierte Frau, ebenfalls im Stadtteil Birkesdorf, mit ihren hochaggressiven Ausfallerscheinungen für einen Polizeieinsatz. Ein Anrufer hatte gegen 17.30 Uhr die Beamten auf eine umher torkelnde Frau aufmerksam gemacht, die ohne Schuhe oder Socken versuchte, widerrechtlich in Häuser oder losfahrende Fahrzeuge einzusteigen. Die von Privatleuten hinauskomplimentierte Frau, eine 43-Jährige mit amtlichen Wohnsitz in Herzogenrath, konnte auf der Straße angetroffen werden. Sie war aufgrund ihres offensichtlichen Rauschzustandes unzweifelhaft nicht verkehrstauglich.
Bereits bei der polizeilichen Ansprache stieg die Renitenz dermaßen, dass sie nur unter Anlegung von Handfesseln zur Wache gebracht werden konnte. Auch diese Dame hat das Register der bereits üppig vorhandenen polizeilichen
Erkenntnisse um ein unrühmliches Kapitel erweitert, denn es schlossen sich wilde Tritte, ausufernde Beleidigungen und weitere Widerstandshandlungen auf der Fahrt und sogar noch in der Zelle an.
Schließlich war bei ihr die richterlich angeordnete Entnahme einer Blutprobe fällig; ein erfolgreicher Alkotest erbrachte vorab den Hinweis auf deutlich über zwei Promille (in der Atemluft). Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Beschuldigte, die erst nach Ausnüchterung entlassen werden konnte, dauern an.