Immer häufiger werden der Polizei Fälle mit Beteiligung sogenannter Finanzagenten bekannt. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, bei der sich die Opfer selbst strafbar machen. Die Täter, potenzielle Geldwäscher, gehen wie folgt vor: Zumeist schalten sie Stellenanzeigen, in denen sie sogenannte Finanzagenten suchen, die die Betrüger mit leicht verdientem Geld locken. Gegen eine Aufwandsentschädigung sollen die Finanzagenten ihr privates Bankkonto für Einzahlungen zur Verfügung stellen. Die eingezahlten Gelder sollen sie dann an unbekannte Dritte weiterleiten. Damit beteiligen sich die Finanzagenten aber – ohne es vielleicht zu ahnen – an einem Geldwäschetransfer und machen sich strafbar.
In einigen Fällen sprechen die Täter gezielt junge Menschen an, um diese für ihre Machenschaften zu missbrauchen. Die Polizei warnt eindringlich davor, Fremden das eigene Bankkonto zur Verfügung zu stellen. Anzeichen für einen Geldwäscheversuch können sein: Anzeigen in Zeitungen oder im Internet, über die Geschäftspartner gesucht werden, die gegen eine hohe Provision ihre Konto- und Kontaktdaten zur Verfügung stellen, Stellenanzeigen ausländischer Firmen über die beispielsweise Testkäufer gesucht werden, die am Ende aber als Finanzagenten eingesetzt werden, E-Mails von Kreditinstituten in denen nach Kontodaten und Passwörtern gefragt wird, Mieter, die hohe Kautionen akzeptieren und diese nach der Wohnungskündigung ins Ausland überwiesen haben wollen, hohe Bargeldsummen bei Kauf und Verkauf oder wenn Käufer bei größeren Bargeldanzahlungen anbieten, den Kaufpreis in Tranchen unter 15.000 Euro zu begleichen, so dass der Verkäufer den Betrag auf verschiedene Konten einzahlen kann. Ziel dieser Splittungen ist es, die Sicherungssysteme der Kreditinstitute zu umgehen.
Die Quelle dieser Hinweise sowie weitere Informationen zu dem Thema unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/geldwaesche/