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Rot nur für Raser

Die Polizei Düren zieht Bilanz für den "Car-Friday": Im Kreisgebiet konnten keine Poser- oder Tuner-Treffpunkte ausgemacht werden, dagegen gab es 200 Verwarnungsgelder, 73 Ordnungswidrigkeiten und zwei Strafanzeigen – vornehmlich wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

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Foto: pixabay
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Anlässlich des diesjährigen „Car-Friday“ hat sich die Polizei Düren am Karfreitag, dem 7. April, zwischen 12 und 20 Uhr mit Schwerpunktkontrollen an einem länderübergreifenden Aktionstag beteiligt.

Unter dem Slogan „Rot für Raser, Poser bzw. illegales Tuning“ sollten dabei verbotene Kraftfahrzeugrennen bekämpft und die sogenannte „Tuner- und Poserszene“ überwacht werden. Am traditionellen Saisonstart für Auto-, Tuning- und Rennsportbegeisterte lag das Hauptaugenmerk auf technisch veränderten Fahrzeugen sowie Geschwindigkeitsverstößen. Die polizeilichen Maßnahmen sollten dazu dienen, Raser zu stoppen, die Hauptunfallursache Geschwindigkeit zu bekämpfen und für mehr Sicherheit auf der Straße zu sorgen. Die Bilanz: Die eingesetzten zivilen und uniformierten Beamten, die im gesamten Kreisgebiet unterwegs waren, konnten keine Poser- oder Tuner-Treffpunkte ausmachen.

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Neben der Überprüfung von szenetypischen Treffpunkten richtete die Polizei im Kreis mehrere Kontrollstellen ein. Es wurden zahlreiche Verkehrsverstöße, überwiegend wegen überhöhter Geschwindigkeit, geahndet. Insgesamt erhoben die Einsatzkräfte 200 Verwarnungsgelder, vermerkten 73 Ordnungswidrigkeiten und stellten zwei Strafanzeigen.

Zwei Fahrzeugführer müssen aufgrund deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung neben einem hohen Bußgeld zusätzlich mit einem Fahrverbot rechnen. Ein weiterer Fahrer, der nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung am Steuer eines Lastkraftwagens angehalten wurde, stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und führte diese auch mit sich. Auch bei seinem Beifahrer konnten Betäubungsmittel aufgefunden werden. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Fahrzeugführer einer ärztlichen Blutprobenentnahme unterzogen sowie die aufgefundenen Betäubungsmittel sichergestellt. Einem rumänischen Fahrzeugführer einer Sattelzugmaschine mit Auflieger wurde die Weiterfahrt wegen des Verstoßes gegen das Fahrverbot am Feiertag untersagt. Vor Ort wurde eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe erhoben.


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