Start Polizei Perfider Bluff

Perfider Bluff

Zwei Frauen versuchten sich laut Polizeibericht am gestrigen Donnerstag sich Zugang zu einer Wohnung zu verschaffen, indem Sie behaupteten, die Bewohnerin habe sich mit dem Coronavirus infiziert. Die Polizei rät: "Lassen Sie sich nicht verunsichern und lassen Sie keine Fremden in die Wohnung. Schließen Sie die Tür und rufen Sie, wenn nötig, die Polizei."

214
0
TEILEN
Archivbild Blaulicht | Foto: Jörg Hüttenhölscher - stock.adobe.com
Archivbild Blaulicht | Foto: Jörg Hüttenhölscher - stock.adobe.com
- Anzeige -

Am Donnerstag gegen 11:30 Uhr klingelte es an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Zollhausstraße. Die 68-jährige Bewohnerin öffnete. Vor der Tür standen zwei junge Frauen, die behaupteten zu wissen, dass die Bewohnerin sich mit dem Coronavirus infiziert habe. Deshalb müssten sie nun in die Wohnung kommen um „weitere Untersuchungen“ durchzuführen.

Doch mit diesen Behauptungen stießen die beiden Frauen bei der Bewohnerin auf taube Ohren. Denn zum einen konnte die Dame ausschließen, mit dem Coronavirus infiziert zu sein. Zum anderen kamen ihr das junge Alter und der Akzent der beiden Frauen sehr verdächtig vor. Daher verweigerte sie den Zutritt, schloss die Tür und tat das einzig Richtige: Sie rief die Polizei. Den Beamten gegenüber beschrieb sie die Unbekannten als Frauen im Alter zwischen 16 und 20 Jahren, mit einer Körpergröße von etwa 1,65 und 1,70 Metern. Eine der Frauen hatte dunkle Haare, trug einen bunten Schal und dunkle Kleidung. Beide wurden als „südländisch“ beschrieben

- Anzeige -

Wer Angaben zu den beiden Personen machen kann, kann sich unter 02421 949-6425 bei der Leitstelle der Polizei Düren melden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here