Bei der Anzeigenerstattung konnte die Jülicherin die IMEI-Nummer ihres Smartphones angeben. Diese Nummer wurde im polizeilichen Fahndungssystem gespeichert und half nun am Samstag dabei, das Gerät der Besitzerin zuzuordnen. Eine Spaziergängerin aus Jülich war am Mittag mit ihrem Hund am Schlossplatz unterwegs gewesen. Das Tier fand im Graben um die Zitadelle das seit über einem Jahr vermisste Handy und brachte es seinem Frauchen. Das wiederum suchte anschließend die Polizeiwache auf und lieferte das Telefon als Fundsache ab.
Ob das Smartphone noch brauchbar ist und die rechtmäßige Besitzerin sich über die Rückgabe freuen kann, ist nicht bekannt. Jedoch dient dieser Sachverhalt als Beispiel dafür, dass es sich lohnt, Individualnummern von Wertsachen zu notieren, um diese im Falle eines Verlusts oder Diebstahls bei einer Anzeigenerstattung angeben zu können.