Start Kreis Düren Einbrecher winkte Bewohner zu

Einbrecher winkte Bewohner zu

Ein 15-Jähriger hat einen Einbrecher überrascht, der gerade aus einem Mehrfamilienhaus in Düren floh. Der Jugendliche sah ihn durch das Wohnzimmerfenster.

135
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Am Dienstagmorgen, 31. Mai, überraschte ein 15-Jähriger in der Binsfelderstraße in Düren einen Einbrecher.

Ein 15 Jahre alter Bewohner eines Mehrfamilienhauses befand sich am Dienstag um 8.40 Uhr in dem im Erdgeschoss gelegenen Wohnzimmer einer mehrgeschossigen Wohnung. Er hörte zwar verdächtige Geräusche an der Haus- und der Wohnungseingangstür, konnte aber nichts feststellen. Wenige Minuten später erblickte er durch das Wohnzimmerfenster einen Einbrecher auf der Terrasse. Dieser winkte ihm noch zu und lief dann davon.

- Anzeige -

Eine Nachbarin sah noch, wie der verdächtige Mann flüchtete und auf ein Fahrrad stieg, das er an der Mauer zwischen dem Garten des Hauses und dem angrenzenden Friedhof geparkt hatte. Er fuhr über die Binsfelder Straße in Richtung Friedrich-Ebert-Platz davon.

Der Mann wird wie folgt beschrieben: Er ist etwa 20 Jahre alt, hat blonde kurze Haare und ein gepflegtes Erscheinungsbild. Er trug ein helles T-Shirt, eine dunkle Hose, ein schwarzes Halstuch und einen schwarzen Rucksack.

Der Täter entwendete einen Laptop und Zubehör einer Spielkonsole aus einem Zimmer der oberen Etage. Die Spurenlage legt nahe, dass er durch die Haustür in den Flur gelangte und sich dann über eine Wohnungstür im ersten Obergeschoss Zutritt zur Wohnung verschaffte. Er verließ die Wohnung vermutlich über den Balkon, von dem eine Wendeltreppe in den Garten führt.

Zeugen, die Angaben zum Tathergang oder zum Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, die Leitstelle unter der Rufnummer 02421 949-6425 zu kontaktieren.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here