Start Magazin Gesundheit Zweite Booster-Impfung

Zweite Booster-Impfung

Im Kreis Düren sind mittlerweile 62,2 Prozent der Gesamtbevölkerung dreimal geimpft (80,4 Prozent haben zwei Impfungen erhalten). Damit liegt der Kreis Düren sowohl bei den Zweit- als auch Drittimpfungen über dem Landesschnitt von derzeit 77,6 Prozent (Zweitimpfung) bzw. 57,2 Prozent (Drittimpfung).

365
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Bei den Impfangeboten im Kreis Düren sind für alle ab 12 Jahren sowohl Erst-, Zweit- als auch Auffrischimpfungen möglich. Die erste Auffrischimpfung ist frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann bereits nach vier Wochen die zweite Impfung erhalten, ebenso Personen mit einer Immunschwäche. Hinweis: Wer das erste Mal mit Johnson & Johnson geimpft wurde, benötigt insgesamt drei Impfungen, um als geboostert zu gelten.

Die vierte Impfung (2. Auffrischimpfung) ist jetzt laut der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für bestimmte Personengruppen möglich. Diese zweite Auffrischimpfung wird demnach frühestens 3 Monate nach der zweiten Impfung empfohlen für:

  • Alle Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen unabhängig vom Alter und Menschen mit Immunschwäche bereits ab 5 Jahren. (Impfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren sind bei den Kinder- oder Hausärzten möglich.)
  • Menschen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind, sollen die zweite Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
  • Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
- Anzeige -

Für die Boosterimpfung stehen aktuell für alle die Impfstoffe von Moderna und Biontech zur Verfügung. Der Impfstoff von Biontech ist derzeit in allen Stellen ausreichend vorhanden. Zu einer Impfung sollte der Personalausweis und (wenn vorhanden) der Impfpass mitgebracht werden. Ein Termin ist nicht erforderlich.

In Jülich kann man sich von Montag bis Freitag von 14 bis 19 Uhr, samstags von 14 bis 19 Uhr und sonntags von 10 bis 17 Uhr bei Maxis Gruppe, Freifläche Zuckerfabrik, Dürener Straße (Kreisverkehr gegenüber Königskamp) impfen lassen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here