Erwachsene Schafe, die erblich bedingt keinen Wollwechsel aufweisen, müssen mindestens einmal pro Jahr vollständig geschoren werden. Dies gilt für alle heimischen Wollschafrassen. Gerade bei Kleinsthaltern ist es schwierig, einen Termin bei einem Schafscherer zu erhalten, weshalb sich rechtzeitig um eine Termin gekümmert werden sollte. Leider fielen dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den vergangenen Jahren vermehrt Schafhalter auf, die die Schafschur nicht rechtzeitig durchgeführt haben. Deshalb behält sich das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz auch in diesem Jahr vor, bei nicht rechtzeitig geschorenen Schafen konsequent durchzugreifen.
Sofern Sie die Schafschur bereits veranlasst oder erledigt haben, ist eine Information an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hierüber nicht notwendig. Rückfragen beantwortet das Veterinäramt unter [email protected].