Ab dem 1. Dezember gelten zudem landesweit einheitliche Quarantäneregelungen, das teilte der Kreis Düren in einer Pressemitteilung mit. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat eine neue Quarantäneverordnung erlassen, mit der für bestimmte Personengruppen eine automatische Quarantäne angeordnet wird. Das Gesundheitsamt des Kreises Düren hat die wesentlichen Punkte zusammengefasst:
Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder eines positiven Schnelltests einem PCR-Test unterzogen haben, sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses selbstständig in Quarantäne zu begeben. Ist der PCR-Test positiv, müssen diese Personen mindestens 10 Tage (ab Abstrich) in Quarantäne.
Haushaltsangehörige von PCR-positiven Menschen müssen sich ebenfalls selbständig in Quarantäne begeben, sobald sie über das positive Testergebnis des PCR-positiven Haushaltsmitglieds informiert wurden. Die Dauer dieser Quarantäne beträgt 14 Tage ab dem Abstrich des positiv Getesteten. Zusätzlich besteht eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Diese erfolgt durch die Kontaktperson über das Onlineportal des Kreises Düren mittels des Formulars „Kontaktpersonen“. Dabei ist als Indexperson die im Haushalt lebende positiv getestete Person einzutragen. Für andere Kontaktpersonen, die nicht in einem Haushalt mit dem positiv Getesteten leben, wird nach wie vor die Einzelquarantäne-Verfügung durch das Gesundheitsamt erlassen.
Ein negativer Schnelltest oder PCR-Test, der frühestens ab Tag 10 der Quarantäne durchgeführt werden kann, beendet die 14-tägige Quarantäne von Kontaktpersonen. Die Kostenübernahme dieser Tests seien noch nicht geklärt. Bis zur Klärung sind die Testkosten durch den Getesteten zu tragen. Ohne Testung beträgt die Quarantäne 14 Tage. Ist der Test am Tag 10 positiv, verlängert sich die Quarantäne um weitere 10 Tage ab dem Tag des Abstrichs.
Die 537 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:
- Aldenhoven: 24 (Gesamtzahl aller jemals positiv Getesteten je Ort: 363)
- Düren: 242 (2025)
- Heimbach: 2 (63)
- Hürtgenwald: 18 (123)
- Inden: 6 (93)
- Jülich: 49 (555)
- Kreuzau: 28 (254)
- Langerwehe: 13 (191)
- Linnich: 20 (198)
- Merzenich: 15 (173)
- Nideggen: 39 (205)
- Niederzier: 31 (195)
- Nörvenich:27 (173)
- Titz: 12 (112)
- Vettweiß: 11 (127)
Die Anzahl der Todesopfer beträgt 92.
Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 160,6. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw