Start Nachrichten Wenn das Kino Pause machen muss

Wenn das Kino Pause machen muss

Das Thema dieses HERZOGS ist: „aussetzen“. Das kann beanstanden, bemängeln oder klagen bedeuten. Ich deute das Thema aber eher in Richtung: Nicht am Zug sein, Pause machen müssen, gezwungenermaßen. Und genau das ist ja dem Kuba-Kino widerfahren. Das ist heute mein Thema. Und genau darüber habe ich mit dem Programmgestalter Cornel Cremer gesprochen.

101
0
TEILEN
Peer Kling. Foto: Volker Goebels
- Anzeige -

96 Tage lang war das Kino geschlossen, rappel zu, nix, nada. Alle wissen warum. Der letzte Film „Knives out“ lief am 10. März 2020. Dann hieß es: „Aussetzen“, die Pandemie aussitzen, warten, hoffen, Geduld üben, alleine sein, verzichten in Verbindung mit der Angst, dass es einen schlimm erwischen könnte. Am 15. 6. 2020 dann der Kuba-Kino-Neustart, mit hohen Auflagen, nur 40 Plätze, Mindestabstand, Kontakt-Nachverfolgung, Maske bis zum Platz. Macht das Spaß? Na, ja, ich war da, trotzdem. Einmal wollte ich etwas mit Marcell Perse besprechen, der eben auch dort war. Ich hatte mich zu ihm gesetzt. Ohjeh, ohjeh, ohjeh, bin froh, dass ich nicht rausgeworfen wurde. Dann nach dem Film am 25.10.2020 schon wieder die totale Schließung. 252 Tage lang eine erneute Korona-bedingte Zwangspause, Klappe, die zweite. Dann am 5. Juli 2021 Wiedereröffnung mit noch strengeren Auflagen: Negativer Test oder Impfung, Maske auch am Platz, Kontaktnachverfolgung, Mindestabstand. Dann konnte sich das Kuba-Kino sukzessive wieder herantasten an die früheren Bedingungen. Ende 2022 war es wieder wie früher, 120 Plätze, keine Maskenpflicht. Aber Die Besucher blieben aus. Seitdem gab es nur eine einzige ausverkaufte Vorstellung. Um im Winter Heiz-Energie zu sparen, fielen die Dienstagsvorstellungen aus.

Peer: „Habt Ihr das denn finanziell irgendwie stemmen können?“

- Anzeige -

Cornel: „Ohne die Hilfen von Staat, Stadt und Land wäre es wohl schwierig geworden. Mit den Energiekosten ist man uns extrem entgegengekommen. Das Preisgeld für das belobigte Programm von der Filmstiftung NRW in Höhe von mehreren 1000 Euro kam uns auch entgegen. Wir haben das alles überlebt, ohne Schulden machen zu müssen.“

Peer: „Wir schauen also froh in die Zukunft?“

Cornel: „Im Prinzip ja, allerdings ist das Zuschauerverhalten noch eher verhalten. Die schwierigen Jahre kommen jetzt erst noch. Die Energiekrise schlägt zu Buche. Das Geld sitzt nicht mehr so locker.“

Peer: Vielleicht auch mal eine Gelegenheit zurückzublicken, wie eigentlich alles anfing im Kuba, so als Nachfolge des Jülicher Capitol-Kinos?
Die letzte Filmvorführung im Capitol fand am 23.12.1998 statt. Danach gab es in Jülich ein Kino-Vakuum. Mit dem Slogan „Bitte Tasse mitbringen“ feierte ich in meiner Studi-O-Film-Reihe nach rund sieben Jahren mit der „Feuerzangenbowle“ gezwungenermaßen Abschied von meinem geliebten Capitol-Kino, in dem ich im zarten Alter von acht Jahren meinen ersten Spielfilm in meinem Leben zusammen mit meinem Vater in einem richtigen Kino erlebt hatte, „Lorenz von Arabien“, ein Schlüsselerlebnis. Ab da war es um mich geschehen. Spätestens ab diesem Tag habe ich mich unsterblich in das Kino verliebt.

Cornel: „Nachdem mehrere Versuche mit der Stadt, ein Kino im Kuba zu errichten, fehlschlugen, hat sich der Verein Kultur im Bahnhof im Jahre 2002 entschlossen, ein Kinoprogramm in Eigenregie und ohne Förderung der Stadt zu starten. Im Juni 2003 konnte dank eines Zuschusses der Filmstiftung NRW, eines Darlehens der Filmförderungsanstalt und vieler Sponsoren das Kino im Kuba eröffnet werden.“

Peer: Herzlichen Dank, lang lebe das Kuba-Kino!

TEILEN
Vorheriger ArtikelMit Bundesförderung zum Wärmesystem
Nächster ArtikelAussetzen ist möglich!
Peer Kling
Peer Kling, typisches "KFA-Kind", nicht aus der Retorte, aber in der zweiten Volksschulklasse nach Jülich zugezogen, weil der Vater die Stelle als der erste Öffentlichkeitsarbeiter "auf dem Atom" bekam. Peer interessiert sich für fast alles, insbesondere für Kunst, Kino, Katzen, Küche, Komik, Chemie, Chor und Theater. Jährlich eine kleine Urlaubsreise mit M & M, mit Motorrad und Martin.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here