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Wegen Betrug festgenommen

Bei dem wiederholten Versuch, durch das Vortäuschen einer falschen Identität und einer falschen Adresse die Bezahlung für eine Online-Bestellung zu umgehen, wurde am Montagmittag ein 24 Jahre alter Mann vorläufig festgenommen.

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Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
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Warenkreditbetrug und Urkundenfälschung sind die Vorwürfe, mit denen sich der junge Mann aus dem Kreis Höxter nun konfrontiert sieht. Er hatte im Internet Waren bestellt und dabei eine falsche Identität – einschließlich einer falschen Wohnadresse – angegeben. Zwar existiert diese Adresse, doch der Mann wohnt dort gar nicht. Um diese Tatsache zu verschleiern, brachte er kurzer Hand ein falsches Schild mit seinem erfundenen Namen an der Klingelleiste eines Mehrfamilienhauses an. Dann wartete er auf das angekündigte Lieferfahrzeug. Als dieses vorfuhr, sprach er den Lieferanten noch am Fahrzeug an und fragte nach „seinem“ Päckchen. Einer möglichen Kontrolle seiner Identität und Wohnanschrift durch den Lieferanten wollte der Mann durch einen gefälschten Ausweis und das falsche Klingelschild Stand halten.

Doch dazu kam es nicht mehr, denn in diesem Moment traten Kriminalbeamte in Aktion und nahmen den Betrüger vorläufig fest. Sie hatten im Vorfeld von der Vorgehensweise des bereits einschlägig in Erscheinung getretenen Mannes erfahren und konnten ihn nun auf frischer Tat erwischen. Aussagekräftige Beweise, wie zum Beispiel der gefälschte Ausweis auf den fiktiven Namen, das Klingelschild und natürlich die bestellte Ware wurden sichergestellt. Der 24-Jährige wurde zunächst zur Polizeiwache nach Jülich gebracht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft durfte er das Gewahrsam am Dienstag wieder verlassen.

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Ob der Beschuldigte in der Region bereits öfter seine Betrugsmasche anwenden konnte und wie hoch der dabei entstandene Schaden ist, ist derzeit Bestandteil der weiteren Ermittlungen.

Die Polizei rät: „Sollte Ihnen an Ihrem Wohnhaus ebenfalls ein verdächtiges Klingelschild auffallen, könnte dies auf eine ähnliche Tat hinweisen. Informieren Sie in einem solchen Fall die Polizei.“

 


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