Als Mitglied des Wahlvorstandes haben Sie die Gelegenheit, Demokratie hautnah zu erleben, bei der Entscheidung der Zukunft des Landes NRW selbst mitzuwirken und dabei neue Menschen kennenzulernen.
Voraussetzung:
Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit 16 Tagen vor dem Wahltag den Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat.
Zu den Aufgaben gehört es:
- Wahlbenachrichtigungen und Ausweise der Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen
- Wahlberechtigungen mithilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren
- Wahlergebnis festzustellen
Die Wahllokale sind am Sonntag, 15. Mai, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich morgens um 7:30 Uhr in ihrem Wahllokal und können einen Schichtdienst vereinbaren. Als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie 35 Euro Erfrischungsgeld.
Wer helfen möchte, meldet sich beim Wahlamt der Stadt Jülich unter Telefonnummer 02461 63 375 beziehungsweise per E-Mail [email protected] oder Sie nutzen direkt den Meldebogen.
Wegen des eventuellen kurzfristigen Ausfalls coronaerkrankter Wahlhelfer sucht das Wahlamt auch dringend Ersatzwahlhelfer, die bei Bedarf kurzfristig kontaktiert werden könnten. Bei Interesse melden Sie sich bitten am einfachsten per Email unter [email protected]