Hat man sich für die Erteilung einer Vollmacht an eine oder mehrere Personen seines Vertrauens entschieden, empfiehlt es sich, diese notariell errichten zu lassen oder privatrechtlich zu verschriftlichen, etwa auf einem Formular, das die Betreuungsbehörden anbieten. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, bestimmte Aufgaben, die spezielle Fachkenntnisse erfordern, von einem Berufsbetreuer erledigen zu lassen.
Zum wichtigen Themenfeld Vorsorgevollmacht einschließlich Patienten- und Betreuungsverfügung informiert die Betreuungsbehörde des Kreises Düren Interessierte aus dem Kreis Düren mit Rat und Tat. Eine Ausnahme gilt für die Einwohner der Stadt Düren, die eine eigene Betreuungsbehörde hat.
Die Betreuungsbehörde des Kreises Düren bietet regelmäßige Sprechstunden in den 14 kleineren kreisangehörigen Städten und Gemeinden an; die Termine sind auf der Homepage des Kreises veröffentlicht. Wer Fragen zum Themenfeld Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung hat, erreicht die Betreuungsbehörde des Kreises unter der Rufnummer 02421 221051941 oder per E-Mail an [email protected].