Die grundsätzliche Kies-Abgrabungsgenehmigung in Bourheim ist nach Aussage des Fachamtes im Kreis Düren nicht umkehrbar und die planungsrechtliche Zulässigkeit verbindlich geklärt: „Der Vorbescheid war zu erteilen, da keine Versagungsgründe vorlagen.“
Andere Aspekte wie Denkmalschutz, Bodenschutz, Lärm und Staub, Landschaftsbild, Natur- und Artenschutz, Grundwasserbeeinträchtigung und anderes mehr seien dabei noch nicht eingeschlossen und würden im laufenden Verfahren bearbeitet. „Ob sich im laufenden Hauptverfahren Gründe für eine Ablehnung des Antrages ergeben, kann erst nach Abschluss des Verfahrens endgültig beurteilt werden. Um dies bewerten zu können, wird aktuell die Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit durchgeführt“, heißt es vom Fachamt auf Nachfrage der Redaktion.
Abschließend wird es eine „Online-Konsultation“, die allerdings erst im Herbst erwartet wird. „Aus den vorgenannten Gründen ist der Ausgang des Verfahrens aktuell noch offen.“