Start Nachrichten Unfall unter Radfahrenden

Unfall unter Radfahrenden

Auf dem Ruruferradweg kam es gestern zu einem Unfall im Begegnungsverkehr zwischen Rad- und Pedelec-Fahrenden. Die beiden Radfahrenden wurden leicht verletzt. Die Pedelec-Fahrenden entfernten sich vom Unfallort.

149
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Gegen 19:40 Uhr waren gestern eine 29-Jährige und ein 34-Jähriger aus Jülich auf dem Ruruferradweg aus Jülich in Richtung Broich unterwegs. Etwa auf Höhe der Kreuzung „Am Schulzentrum“ und Linnicher Straße kamen ihnen zwei Personen auf Pedelecs entgegen. Die 29-Jährige Radfahrerin berichtete, dass sie etwas versetzt hinter ihrem Mann gefahren sei.

Der männliche Pedelec-Fahrer sei im Begegnungsverkehr so eng an ihr vorbeigefahren, dass sie einlenkte, um auszuweichen. Durch dieses Manöver touchierte sie das Rad ihres Mannes und beide stürzten. Ungeachtet dieses Unfalls fuhren die Pedelec-Fahrenden weiter. Der 34-Jährige Radfahrer holte sie ein und bat sie, zurück zur Unfallstelle zu kommen. Dort gab der Pedelec-Fahrer sinngemäß an, dass er sich keiner Unfallbeteiligung bewusst sei und dann fuhren beide fort, ohne Angaben zur Person zu hinterlassen. Die beiden Radfahrenden aus Jülich trugen leichte Verletzungen davon. Der Schaden an den Rädern liegt bei etwa 450 Euro.

- Anzeige -

Die Polizei sucht nun nach den beiden am Unfall beteiligten Pedelec-Fahrenden. Es handelt sich laut des Paares um einen etwa 65-jährigen, schlanken Mann mit kurzen grau-weißen Haaren, der ein graues Pedelec fuhr. Die Frau wird als etwa 60 Jahre alt, zierlich und 1,65 Meter groß beschrieben. Auch sie fuhr ein graues Pedelec. Zeugen werden gebeten, den Sachbearbeiter unter der Rufnummer 02421 949 5232 zu kontaktieren. Außerhalb der üblichen Bürodienstzeiten nimmt die Leitstelle unter der Nummer 02421 949 6425 Anrufe entgegen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here