Start Nachrichten Unfall deckt Straftaten auf

Unfall deckt Straftaten auf

Am Mittwochnachmittag wurden Polizei und Rettungsdienst zu einem Verkehrsunfall auf der Kirchberger Straße gerufen. Gegen den dort gestürzten und dabei schwer verletzten Motorradfahrer wird nun wegen mehrerer Vorwürfe ermittelt.

329
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Der Verkehrsunfall ereignete sich gegen 14:40 Uhr. Ein 36 Jahre alter Mann aus Jülich hatte mit seinem Krad zunächst die Große Rurstraße befahren, war nach links auf die Kirchberger Straße abgebogen und hatte dann laut Zeugenaussagen einen vorausfahrenden Wagen mit hoher Geschwindigkeit überholt. In einer Rechtskurve verlor er dann die Kontrolle über sein Zweirad und kam zu Fall.

Schwer verletzt blieb er auf der Fahrbahn liegen, wo sich Ersthelfer bis zum Eintreffen der Rettungskräfte um ihn kümmerten.

- Anzeige -

Während der Unfallaufnahme stellten Polizeibeamte fest, dass das Motorrad nicht für den Straßenverkehr zugelassen war. Das daran angebrachte Kennzeichen hatte der Fahrer nicht durch das Straßenverkehrsamt erhalten, sondern selbst herstellen lassen – auch die TÜV-Plakette und das Siegel hatte er eigenen Angaben zufolge selbst aufgeklebt.

Weiterhin ist der 36-Jährige nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis, außerdem stand er offenkundig und laut eigener Aussage unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Eine geringe Menge der verbotenen Substanz hatte er darüber hinaus bei sich.

Ein Rettungswagen brachte den Man zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

Dort wurde ihm zum Nachweis seines Drogenkonsums eine Blutprobe entnommen. Neben den Betäubungsmitteln und dem Kennzeichen stellten die Beamten auch das Motorrad sicher, denn es konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, wem das Fahrzeug gehört.

Für die Dauer der Unfallaufnahme war die Kirchberger Straße für den übrigen Verkehr gesperrt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here