Start Stadtteile Jülich Wo der Tannenbaum zum Leckerbissen wird

Wo der Tannenbaum zum Leckerbissen wird

Ochs und Esel, gleichwohl nicht biblisch verbrieft, sind fester Bestandteil der typischen Weihnachtskrippe und werden gerne mal kauend an der gut gefüllten Heuraufe dargestellt. Doch wie sieht es im wahren Leben mit dem weihnachtlichen Mahl der Vierbeiner aus? Der HERZOG war zu Besuch im Brückenkopf-Zoo und hat beim stellvertretenden Zooleiter Jonathan Keck einmal nachgefragt.

0
0
TEILEN
Jonathan Keck bei der Fütterung der Alpakas. Foto: Britta Sylvester
- Anzeige -

„Nein, besondere Leckerchen gibt es nicht speziell zu Weihnachten. Die gibt es eher schon mal so“, lacht Tierpfleger Jonathan Keck. Und manchmal auch an Halloween, ergänzt er grinsend. Und erläutert auf die verdutzte Nachfrage, dass es dann ja meist Kürbisse im Überfluss gäbe und so manches Tier sich die orangenen Riesenfrüchte gerne schmecken lässt. Als Deko taugt der angeknabberte Kürbis dann allerdings eher weniger.

In den Stallungen und Gehegen des Jülicher Tierparks sind Heiligabend und die Weihnachtsfeiertage, genau wie alle anderen Feiertage im Jahresverlauf, ganz normale Arbeitstage. Denn schließlich haben Esel, Ziege, Wolf und Co auch dann Hunger, wenn sich die meisten Menschen unterm festlich geschmückten Baum versammeln. Für Jonathan Keck und sein Team heißt es also auch an Weihnachten: früh aufstehen, warm anziehen und ab in den Zoo. Wobei, ein bisschen anders ist es an Weihnachten schon. Zum einen sind keine Besucher da, denn an Heiligabend und dem ersten Feiertag bleiben die Parktore geschlossen, und zum anderen ist der Arbeitstag „nur“ sechs Stunden lang statt der sonst üblichen acht. Auch ist nicht das gesamte neunköpfige Team vor Ort, die Feiertage wuppen die Tierpfleger zu Zweit. „Das klappt super mit zwei Mann“, meint Heck, verweist aber gleich darauf, dass es natürlich auch ganz schön anstrengend ist. Und die aufwändigeren Arbeiten werden dann an den Tagen erledigt, an denen mehr Personal da ist.

- Anzeige -

Knapp 400 Tiere müssen versorgt werden, Heu, Müsli, Körner, frisches Wasser, Fleisch und Gemüse wandern auch an Weihnachten in die Gehege, Volieren und Ställe. Damit sich die Runde über das weitläufige Gelände nicht allzu sehr in die Länge zieht, sind die Tierpfleger häufig mit dem Golf-Cart unterwegs. Das offene Gefährt sei zwar nicht wahnsinnig schnell und einen schweren Anhänger könne man damit auch eher nicht ziehen, aber für ein paar Futtereimer reicht es, meint Jonathan Heck. Das wissen auch die Alpakas, lassen alles stehen und liegen und wandern schnurstracks an den Zaun als das leise surrende Fahrzeug anrollt.

Ungeduldig wie kleine Kinder, die darauf warten, endlich ihr Geschenk auspacken zu dürfen, drängen sich die wolligen Tiere um den Pfleger und seinen gut gefüllten Müslieimer. Zwar wird geschubst und gedrängelt, aufs Spucken verzichten sie dieses Mal freundlicherweise. Schnell ist der Eimer leer, Jonathan Heck startet das Golf-Cart und rollt weiter. Auch Dammwild und Ziegenböcke wissen genau, was das heißt und blicken sofort auf. Auf ihre Pflegerinnen und Pfleger ist eben Verlass, das steht für die Tiere offenbar fest. Für Jonathan Keck und den Rest des Teams eine Selbstverständlichkeit: „Wer Tierpfleger wird weiß, dass man auch an Feiertagen arbeiten muss. Man hat ja eine Verantwortung.“ Und da sich das Team abwechselt und die feiertägliche Arbeit fair untereinander verteilt, ist es auch nicht so schlimm, wenn es vor der Bescherung erstmal in den Zoo geht.

Dort gibt es übrigens keinen Weihnachtsbaum, die Tannen sind im Tierpark eher nach den Feiertagen ein Thema. Dann nämlich landet so mancher Ex-Weihnachtsbaum als leckere Extra-Knabberei zum Beispiel im Rotwild-Gehege – ungeschmückt versteht sich. So betrachtet gibt es also doch noch eine Bescherung im Zoo.

TEILEN
Vorheriger ArtikelFanclub spendet
Britta Sylvester
Klönschnacktee mit der Muttermilch aufgesogen und inzwischen beim rheinische Kölsch angekommen. Übt sich in der schreibenden Zunft seit Studententagen zwischen Tagespresse und Fachpublikationen und… wichtig: ließ das JüLicht mit leuchten.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here