Zwei bis dreimal in der Woche startet er in die Jülicher Börde mit seinem großen Koffer im Gepäck. Gut geschützt liegt darin die in Einzelteile zerlegte Flugmaschine, denn erst vor Ort werden die Rotoren angeschraubt und die Kamera in die Lagerung, die so genannte Gimbal, eingehängt.
„Die Welt aus einer anderen Perspektive zu sehen“, das ist der Reiz, beschreibt der 47-Jährige seine Motivation. Spürbar ist es aber auch die Freude am Flug und der spielerische Umgang mit der faszinierenden Technik.
Schon als Kind hat Olaf Kiel sich mit Modellflugzeugbau beschäftigt, und dann kamen die ersten fernlenkbaren Hubschrauber auf den Markt. Das war der Anfang. Inzwischen hat der hauptberufliche ITler drei unbemannte Flugobjekte, wie die Drohnen auch genannt werden. Vor vier Jahren kaufte er das kleine „Hosentaschenmodell“ in der Größe einer Streichholzschachtel, mit dem er auch im heimischen Wohnzimmer zu Flugübungen startet. Übung, das ist ein wichtiges Stichwort. Während die großen – und auch entsprechend teuren – Maschinen so ausgefeilt sind, dass auch ungeübt Flugspaß garantiert ist, gilt das für die kleineren Modelle nicht.
Seine YUNEEC Q 500+, der „VW unter den Drohnen“, bleibt in der Luft stehen, wenn die Steuerung nicht bedient wird, GPS und Bildübertragung unterstützen den Piloten, die „coming home“- Funktion garantiert, dass bei abbrechendem Kontakt das Flugobjekt zum Flieger zurückfindet und auch ohne manuelle Unterstützung sicher landen kann. Wichtig sei aber, dass auch ohne diese Technik das Gerät beherrscht wird. Wenn die GPS-Verbindung nämlich versagt, ist Handarbeit gefragt. Fehlen hier Übersicht und Fingerspitzengefühl, sind schnell 800 Euro E-Schrott die Folge. Allein die Kamera schlägt mit 400 Euro Einkaufswert zu Buche.
Olaf Kiel weiß, wovon er spricht. Schmunzelnd erzählt er, wie ihm am Stetternicher Wasserturm der Sicht-Kontakt abbrach, weil die Drohne auf der Rückseite des Turms flog, und das Bildsignal nicht gesendet werden konnte. „Ruhe bewahren“ ist dann die Losung der Stunde.
Dieses Gebot befolgte er bei seinem jüngsten „Flugunglück“ nicht, auch wenn es letztlich glimpflich ausgegangen ist: Zum Übungsflug in bewaldetem Gebiet war er unterwegs und verschätzte sich bei der Abstandsmessung zwischen Baum und Drohne. Bei 500 Flugmetern Abstand ist das Augenmaß schon mal eine schwierige Sache. „Da bin ich dann nervös geworden“, und die Drohne ist ins Schleudern gekommen. Die Folge: Zusammenstoß und Absturz. Da hilft dann das Internet weiter: „Ich habe mein Problem gepostet und sofort von fünf bis sechs ,Freaks‘ Antworten bekommen.“ Ersatzteil bestellt, Drohne auseinander- und wieder zusammengebaut, und schon ging es wieder los.
Aber nicht nur die technischen Details gilt es zu wissen und gibt es im Internet nachzusehen. Wer darf eine Drohne fliegen? Welche Bedingungen gibt es? Wo und wie hoch darf eine Drohne fliegen? Muss eine Versicherung abgeschlossen werden? Generell gilt, dass es für „Privatpiloten“ keine Altersbeschränkung gibt. Aber auch wenn das Fliegen kinderleicht ist, ist es immer noch kein Kinderspiel und die kamera- „bemannten“ Drohnen stehen daher nicht erst seit den jüngsten Vorstößen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Kreuzfeuer der Kritik: Persönlichkeitsrechte spielen hier eine Rolle und auch die öffentliche Sicherheit. Darum will der CSU-Politiker Kennzeichen für Fluggeräte ab 250 Gramm und Führerschein für größere Modelle ab fünf Kilogramm einführen sowie weitreichende Flugverbotszonen einrichten. Konsequenzen aus Abstürzen in Menschengruppen und auf Autos sowie bei unberechtigtem Eindringen in Luftraum von Flugzeugpiloten – dazu zählen übrigens auch Segelflieger.
Dabei sind die rechtlichen Bedingungen nach Ansicht von Olaf Kiel schon jetzt umfassend: Geflogen werden darf immer nur auf Sichtweite, das heißt auf Augensichtweite. Die liegt bei 300 bis 500 Metern als Richtwert. Geflogen werden darf wegen der Absturzgefahr nicht über Menschenansammlungen. Ein Mindestabstand von anderthalb Kilometern zum nächsten Flughafen muss eingehalten werden. Wer kommerziell hoch aufsteigen will, muss einen „Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für Unbemannte Luftfahrtsysteme bis 10 kg Gesamtmasse in NRW“ bei der Landesluftfahrtbehörde der Bezirksregierung in Düsseldorf stellen. Privatflieger erweitern sinnvollerweise ihre bestehende Haftpflichtversicherung, gewerbliche Pioten schließen eine entsprechende Zusatzversicherung ab. Wichtig ist auch, dass es für die Veröffentlichung der Bilder, die von den mobilen Kameras aufgenommen werden, ebenfalls rechtliche Auflagen gibt. Grunsätzlich gilt: „Den gesunden Menschenverstand einschalten und die Privatsphäre der Menschen respektieren“, erklärt Olaf Kiel.