283 Flüchtlinge wurden bis Stand 3. Februar vom Sozialamt Jülich betreut. Im Einzelnen handelt es sich um 75 Flüchtlinge im Asylverfahren, 94 Flüchtlinge mit Duldung, bei denen das Asylverfahren abgelehnt worden ist, und 114 Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis, die derzeit noch in städtischen Unterkünften wohnen. Hierzu stehen derzeit drei städtische Übergangsheime sowie 60 angemietete Wohnungen beziehungsweise Häuser zur Verfügung.
Seit Dezember 2021 werden auch Ortskräfte aus Afghanistan zugewiesen. Als „Ortskräfte“ werden Menschen bezeichnet, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr in ihrem Heimatland für die deutsche Armee tätig sind. Die Zuweisung erfolgte mit einer extrem kurzen Vorlaufzeit von nur zwei Tagen. In Jülich kamen im Dezember ein Ehepaar und im Februar drei Familien – insgesamt 14 Personen – an.
Die Stadt geht davon aus, dass in den nächsten Wochen weitere Zuweisungen von Flüchtlingen erfolgen werden, glaubt aber bei einer derzeitigen Quote von gut 47 Prozent nicht, dass eine Zuweisung zu 100 Prozent erfüllt werden muss. Dann müssten weitere 232 Menschen aufgenommen werden.
Gegenwärtig stehen noch Reservewohnungen für die Neuaufnahme zur Verfügung. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes werde es immer schwieriger angemessene Wohnungen für die rund 120 anerkannten Flüchtlinge zu finden, die noch in städtisch angemieteten Wohnungen beziehungsweise Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Hierdurch stünden diese Wohnungen nicht für die Neuaufnahme von Flüchtlingen zur Verfügung.
Erschwerend käme die verschärfte Coronalage hinzu. Seitens des Gesundheitsamtes wurde gefordert, eigens für diesen Zweck Wohnungen vorzuhalten. Bisher mussten zwei erkrankte Flüchtlinge aus Gemeinschaftsunterkünften herausgenommen und für die Dauer der Quarantäne isoliert untergebracht werden. Die übrigen Coronafälle waren bisher immer innerhalb von Familienunterkünften zu verzeichnen, so dass keine besonderen Maßnahmen ergriffen werden mussten.
Darüber hinaus wurden dem Ordnungsamt zwei Wohnungen zur Verfügung gestellt, weil aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes auch im Bereich der Unterbringung von obdachlosen Menschen große Probleme bestehen und die vorhandenen Unterkünfte bereits vollständig belegt sind.
Im Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW wurde rückwirkend ab dem 1. Januar die Höhe der Landespauschalen geändert. Die Kommunen bekommen jetzt monatlich 875 statt bislang 866 Euro je Asylbewerber. In den Fällen der Ablehnung des Verfahren und der Feststellung der vollziehbaren Ausreispflicht erhalten die Kommunen nun eine Einmalzahlung von 12.000 Euro je Person. Bisher wurden in diesen Fällen noch dreimal der monatliche Landeszuschuss gezahlt. Damit wurde den erheblichen Kosten der Kommunen Rechnung getragen, die in der Zeit nach Beendigung des Asylverfahrens hier noch durchschnittlich entstehen.