Im ersten Schritt wurden hierzu im Umkreis der Schulen sogenannte „Elternhaltestellen“ eingerichtet, um das erhöhte Verkehrsaufkommen direkt vor den Schulen zu vermeiden.
Die einzelnen Haltestellen wurden von den Schulen und der Stadtverwaltung in Absprache mit Verkehrswacht, Polizei und dem ADAC, der sich schon seit längerem für die Einrichtung von Elternhaltestellen einsetzt, festgelegt.
Bei der Wahl der Standorte wurde die sog. Standortbeurteilung für potentielle Hol- und Bringzonen des ADAC herangezogen und es wurden Schulumfeldbegehungen vorgenommen. Die Schilder „Elternhaltestelle“ wurden der Stadt Jülich vom ADAC gesponsert.
Im zweiten Schritt werden die Schulen Projekte zur Änderung des Mobilitätsverhaltens der Kinder durchführen und im Rahmen des sog. „Verkehrszähmerprogramms“ Anreize für eine solche Änderung schaffen.
Kinder werden in ihrer Eigeninitiative gefördert und motiviert, den Schulweg ganz oder teilweise ohne „Elterntaxi“ zu bewältigen.
Ganz wesentlich gehört der Dialog der Kinder mit ihren Eltern dazu. Ziel ist es, dass Eltern das Auto stehen lassen oder auf jeden Fall die neu eingerichteten Elternhaltstellen nutzen.
Dies soll zum Umdenken bewegen und dazu beitragen, die Situation vor den Schulen nachhaltig zu verbessern, um so die Sicherheit der Schüler zu erhöhen.
Die Eltern werden von den Schulen entsprechend informiert.
Zudem soll es zeitnah weitere Informationen zur individuellen Situation der einzelnen Schulen geben.
Hier finden Sie die Elternhaltestellen:
Promenadenschule
An der Promenade im Bereich Hausnummer 5 – 7
Adolf-Fischer-Straße im Bereich Hausnummer 35
Friedrich-Ebert-Straße im Bereich Hausnummer 11-13
GGS-West Koslar
Auf dem Parkplatz Crombachstraße
GGS Welldorf
Jülicher Straße im Bereich Hausnummer 16 – 16a
GGS- Nord Jülich
Am Wallgraben in einem Teilbereich der Parktaschen
Mannheimer Straße im Bereich Hausnummer 1
Schulzentrum
Auf dem Parkplatz der Kleingartenanlage
Die meisten Elternhaltstellen befinden sich im eingeschränkten Halteverbot. Hier gelten die entsprechenden Vorschriften der StVO.
Am Schulzentrum wurde die Abfahrt vom Parkplatz des Schulzentrums neu geregelt, um einen besseren Verkehrsfluss und eine höhere Akzeptanz der auf dem gegenüberliegenden Parkplatz am Kleingarten eingerichteten Elternhaltestelle zu gewährleisten.