Start Stadtteile Lich-Steinstraß „Rappelkiste“ eröffnete vor 30 Jahren

„Rappelkiste“ eröffnete vor 30 Jahren

Kindergarten Rappelkiste feierte sein 30-jähriges Bestehen in Lich-Steinstraß

991
0
TEILEN
Das Team der KiTa Rappelkiste. Foto: privat
- Anzeige -

Die Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ feierte jüngst mit einem bunten Fest ihr Jubiläum. Zuckerstückchen des Festes waren neben Feuerwehr und RTW-Fahrzeugen, der Clown Benny vom Circus Gioco mit seinen Kinderanimationen. Vor 30 Jahren öffneten sich in Lich-Steinstraß die Türen der Einrichtung, die als städtische KiTa gegründet wurde und heute unter der Trägerschaft der Kreismäuse AÖR arbeitet. Durch das Engagement einer Elterninitiative – heute der Förderverein Kindergarten Lich-Steinstraß – konnte 1993 die Einrichtung entstehen.

Der besondere Stolz gilt der Tatsache, dass diese Einrichtung die erste des Kreises Düren und der Stadt Jülich war, in die Kinder im Alter von vier Monaten bis zum sechsten Lebensjahr aufgenommen wurden. Seit 25 Jahren werden nicht nur U 3, sondern auch U 2- Kinder betreut. Im Jahre 2008 zertifizierte sich die Rappelkiste gemeinsam mit der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ zu einem Familienzentrum NRW und bietet Familien wohnortnahe, leicht zugängliche und vielfältige Angebote.

- Anzeige -

Die zahlreichen Veränderungen und Weiterentwicklungen in den vergangenen 30 Jahren „von einem Kindergarten bis hin zu einer Tageseinrichtung für Kinder“, resümierte KiTa-Leiterin Brita Eberhardt in ihrer Begrüßungsrede. Die „Rappelkiste“ unterhalte drei Gruppen für 52 Kinder, die täglich von 16 Mitarbeiterinnen betreut werden. „Wir sehen uns als Ort der Begegnung für Familien mit all ihren Generationen und Kulturen“.

Zu den ersten Gratulanten zählten neben Bürgermeister Axel Fuchs, die Sozialdezernentin des Kreises Düren Elke Ricken Melchert, sowie Vertreter der Ortsvereine und des Stadtrates.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here