Start Stadtteile Koslar Mit der „Spritzwasser-Regentanke“ zum Landessieg

Mit der „Spritzwasser-Regentanke“ zum Landessieg

Die GGS Jülich-West stellt erneut einen NRW-Landessieger beim Wettbewerb „Jugend forscht/Schüler experimentieren“. Am 4. und 5. Mai fanden sich die Sieger der Regionalrunde des Wettbewerbs „Jugend forscht/Schüler experimentieren" zum Landeswettbewerb NRW in Essen ein. Dort stellten sie sich in verschiedenen Fachbereichen der Konkurrenz bis zum 14. Lebensjahr.

651
0
TEILEN
Die Koslarer Jungforscher mit Schulleiterin Stella Rath (3.v.l.) und ihrer Lehrerin Andrea Rathmann (4.v.l.) in Essen. Foto: GGS Jülich-West
Die Koslarer Jungforscher mit Schulleiterin Stella Rath (3.v.l.) und ihrer Lehrerin Andrea Rathmann (4.v.l.) in Essen. Foto: GGS Jülich-West
- Anzeige -

„Wir gehören zu den Jüngsten hier, können aber mit den Großen mithalten!“, so die stolzen Schülerinnen und Schüler der GGS Jülich-West. Durch ihre kreativen Ideen, ausgefeilten Arbeiten und überzeugenden Präsentationen begeisterten sie die Jury. „Wir haben der Jury unsere Arbeiten vorgetragen und ihre zum Teil echt kniffeligen Fragen beantwortet“, erläutert ein kleiner Forscher.

Der zweite Wettbewerbstag stand der Öffentlichkeit zur Verfügung und wurde von vielen interessierten Besuchern genutzt. Sie zeigten sich von den unterschiedlichen Forschungsarbeiten und außergewöhnlichen Projekten beeindruckt. Finja Kronholz und Alisa Breuer erhielten im Fachbereich Biologie einen Sonderpreis für ihre Forschungsarbeit „Das verkehrte Ei“. Im Fachbereich Physik freute sich Bendix Krone ebenfalls über einen Sonderpreis. Er beschäftigte sich mit der Thematik „Welche ist die beste Warnfarbe?“.

- Anzeige -

Lara und Daniel Krohn wurden im Fachgebiet Technik mit dem Landessieg NRW für ihre Idee einer „Spritzwasser-Regentanke“ gekürt. Zugleich wurde dieses Projekt auch mit einem zweiten Platz im Bereich Umwelt ausgezeichnet.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here