§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Wenn die Besucherzahlen auf dem Weihnachtsmarkt so stabil bleiben, wie sie sich bei der Eröffnung zeigten, können Ben Loevenich als Chef der Werbegemeinschaft und...
Nach aktueller Studienlage erreichen mehr als drei Viertel der untersuchten Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen elf und siebzehn nicht die von der Weltgesundheitsorganisation...
Alles Werben hat nichts genützt: Dem Kirchenchor St. Agatha Mersch-Pattern unter der Leitung von Chorleiter Hubert Ilbertz fehlt es an Stimmen. "Trotz Auswahl moderneren...
Auch im nächsten Jahr bietet die Polizei Düren im Rahmen der Initiative "Kein Abschluss ohne Anschluss - KAOA" wieder Berufsfelderkundungstage an, bei denen Schülerinnen...