Start Stadtteile Jülich Vandalen zerstören Schließanlage

Vandalen zerstören Schließanlage

Vandalen haben das Schloss an der eingefasste Fahrradabstellanlage an der Kölnstraße / Ecke Schloßstraße zerstört.

174
0
TEILEN
Das Schloss der Fahrradabstellanlange wurde zerstört. Foto: Stadt Jülich | Claudia Tonić-Cober
- Anzeige -

160 Menschen hatten sich laut Stadtverwaltung innerhalb kürzester Zeit für die kostenfreie Nutzung der Fahrradabstellanlage Kölnstraße / Ecke Schlossstraße registrieren lassen. Nur drei Tage hätte sie genutzt werden können. Bereits am Mittwoch, 17. Juli, sei das digitale Zugangssystem zerstört worden.

Mit Vandalismus hat die Stadt Jülich in der Innenstadt bei Projekten zur Unterstützung des Radfahr-Verkehrs nicht zum ersten Mal zu kämpfen: Die auf der Kölnstraße installierte Radservicestation, die als kompakte Werkstatt vor Ort für kleinere Reparaturen am Fahrrad, am Kinderwagen, am Rollstuhl oder am Skateboard unkompliziert und rund um die Uhr zur Verfügung stehen sollte, wurde kurz nach mutwillig zerstört. Beide Vorfälle wurden zur Anzeige gebracht.

- Anzeige -

Wann und unter welchen Umständen der digitale Zugang möglich ist, darüber wird die Verwaltung nach Prüfung der Lage informieren.

Die Fahrradabstellanlage sei weiterhin nutzbar. „Radfahrende werden gebeten, ihre Räder an den fest verankerten Anlehnbügeln mit hochwertigen Schlössern abzuschließen“, lautet der Hinweis der Verwaltung. Das Schloss solle idealerweise durch den Rahmen und durch das Hinterrad geführt werden. Gesichert werden sollten, so der Rat, außerdem lose Teile, wie Sattel oder Licht.

TEILEN
Vorheriger ArtikelZNA unter neuer Leitung
Nächster ArtikelPremiere fürs herzögliche Hofgezwitscher
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here