Start Stadtteile Jülich „Summa cum laude“ für Jülicher FH-Absolvent

„Summa cum laude“ für Jülicher FH-Absolvent

Ehrgeizig, fleißig und zielstrebig – mit genau diesen Attributen ließe sich Dr. Jan Oberländer charakterisieren. Der ambitionierte Wissenschaftler schloss sein Bachelor- und Masterstudium in Biomedizintechnik an der FH Aachen Campus Jülich mit Bravur ab und absolvierte während seiner Studienzeit ein Auslandssemester in Norwegen. Im Anschluss arbeitete er fünf Jahre erfolgreich an seinem Forschungsprojekt am Institut für Nano- und Biotechnologien (INB). Jetzt darf er besonders stolz auf seine Leistung sein: Die Verteidigung seiner Doktorarbeit hat er mit Auszeichnung abgeschlossen. Die höchste Bewertung „summa cum laude“ wird nur selten vergeben.

570
0
TEILEN
Dr. Jan Oberländer ist seit Beginn seines Bachelorstudiums am Campus Jülich. Foto: FH Aachen
Dr. Jan Oberländer ist seit Beginn seines Bachelorstudiums am Campus Jülich. Foto: FH Aachen
- Anzeige -

Bis zum Doktorhut ist es ein langer Weg. „Durchhaltevermögen ist eine absolute Grundvoraussetzung“, sagt der ambitionierte FH-Absolvent. Im Rahmen seiner Forschungsarbeit entwickelte er unter anderem einen Biosensor, mit dem es möglich ist, die Sterilisationswirkung an Mikroorganismen sensorisch und elektrisch zu erfassen. „Hierdurch können Standzeiten von Abfüllanlagen und die aufwändige Zwischenlagerung von abgefüllten Lebensmittel-Chargen verkürzt werden“, erklärt Dr. Oberländer. Die Sterilisation von Verpackungen sei ein wesentlicher Schritt während des aseptischen (keimfreien) Verpackens von Lebensmitteln, Medikamenten, oder medizinischen Instrumenten, um eine mikrobiologische Kontamination der Produkte zu verhindern. „Die Lebensmittelindustrie möchte die Haltbarkeit der Lebensmittel erhöhen. Durch die separate Sterilisation der Lebensmittel mit thermischen Verfahren, sowie der Verpackungen mit gasförmigem Wasserstoffperoxid (H2O2) kann dies gewährleistet werden“, so Dr. Oberländer.

Sein Forschungsprojekt wurde von Prof. Dr. Michael J. Schöning, Institutsleiter am INB, betreut und auch geprüft. „Die kooperative Promotion zwischen der Philipps-Universität Marburg und der FH Aachen wird gelebt, dies zeigt auch die paritätisch besetzte Prüfungskommission mit jeweils zwei Prüfern aus beiden Einrichtungen“, betont Prof. Schöning, „ich denke, so etwas hat Vorbildcharakter.“ Für den Vorschlag zur „Auszeichnung“ musste ein drittes externes Gutachten zur Bestätigung eingeholt werden, das ein Physiker der RWTH Aachen erstellte.

- Anzeige -

Fachhochschulen haben in Nordrhein-Westfalen kein Promotionsrecht. Das Hochschulgesetz geht davon aus, dass „Universitäten und Fachhochschulen in Kooperation Promotionsstudien entwickeln. Die FH Aachen hat für das INB solche Kooperationsverträge mit der Philipps-Universität Marburg und verschiedenen namhaften ausländischen Hochschulen getroffen. Trotz der Entfernung zwischen Jülich und Marburg hat Oberländer von der Kooperation sehr profitieren können: „Ich bekam Rückmeldungen externer Professoren und konnte so meinen Blick für die weitere Arbeit schärfen.“ Durch den Austausch konnte er auch sein Wissensspektrum deutlich erweitern.

Den Weg dorthin habe ihm die FH Aachen geebnet. Dr. Jan Oberländer ist seit Beginn seines Bachelorstudiums am Campus Jülich. Prof. Schöning steht ihm seit dieser Zeit bei Fragen zur Seite. Und das „schnell und effizient“, wie der FH-Absolvent betont. Er habe an der Fachhochschule eine hervorragende Betreuung genossen. Eine weitere prägende Erfahrung sei die Zeit in Norwegen gewesen, wo er ein Auslandssemester bei einem Industriepartner absolvierte. Herausforderungen wie diese stellt er sich gerne. So ist er langjähriges Mitglied im Düsseldorfer Ruderverein 1880 e.V. und bestreitet Wettkämpfe. Sein Ehrgeiz hat sich auch hinsichtlich der Doktorarbeit ausgezahlt. „Es ist Teil der Forschung komplexe Fragestellungen anzunehmen, um den erforderlichen Neuheitsgrad zu erreichen und die Wissenschaft voranzutreiben “, fasst er zusammen. Schon der deutsche Philosoph Friedrich Nietzsche sagte einst „Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen, auf denen wir in die Höhe steigen.“ So war es wohl auch bei Dr. Jan Oberländer.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here