Bei der Gartenbewässerung müssen neben der entnommenen Menge zusätzlich Abwassergebühren bezahlt werden. „Das muss aber nicht sein“, weiß Kristina Weigandt von der Kundenbetreuung der Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ). Denn die Abwassergebühren entfallen, wenn mit einem sogenannten „Zwischenzähler“ die Wassermengen für den Garten ermittelt werden.
Zunächst muss man sich dafür einen solchen Zwischenzähler besorgen und selbst oder mit Hilfe eines Installateurs einbauen. Dieser Zähler muss dann der Stadt Jülich gemeldet werden, da die SWJ zwar für die Frischwasserlieferung, nicht aber für die Abwasserberechnung zuständig ist. Die Stadt Jülich erhebt für die Anmeldung eine einmalige Verwaltungsgebühr von 12 Euro.
Im Internet findet man unter (https://www.juelich.de/lw_resource/datapool/_items/item_952/20antrag_zwischenmesser.pdf) das entsprechende Formblatt.
Am Ende des Jahres muss der Zählerstand dann der Stadt Jülich gemeldet werden. „Wir informieren die Stadt über die bezogene Frischwassermenge. Davon wird die Menge für die Gartenbewässerung abgezogen und nur der verbleibende Anteil bei der Abwasserberechnung berücksichtigt“, informiert Ibrahim Güler, Leiter der SWJ-Kundenbetreuung.