Start Stadtteile Jülich Selbstvermarktung am Stadtstand

Selbstvermarktung am Stadtstand

Vereine, Institutionen und Einrichtungen stellen sich am Stand der Stadt Jülich vor.

0
0
TEILEN
Auf dem Weihnachtsmarkt ist die Stadt Jülich mit einer Hütte vertreten. Foto: Stadt Jülich (Archiv)
- Anzeige -

In wenigen Tagen öffnet der Jülicher Weihnachtsmarkt. Vom 21. November bis 22. Dezember lockt die bunte Budenstadt Gäste aus der ganzen Region auf den Jülicher Schlossplatz. Wieder mit dabei ist auch die Stadt Jülich, die sich in einer Hütte gemeinsam mit zahlreichen Institutionen und Vereinen präsentiert.
Auch zum diesjährigen Advent gibt es vom Amt für Stadtmarketing traditionell einige neue Produkte. Auf vielfachen Wunsch aus der Bevölkerung wird die Serie der Christbaumkugeln um eine grüne mit silberner „Skyline“ ergänzt. Diese ziert auch den diesjährigen Jülicher Schokoladenadventskalender – wie immer nachhaltig hergestellt, also komplett aus Karton und plastikfrei, so dass er nach dem Verzehr der regional produzierten Schokolade im Altpapier entsorgt werden kann.

Eine neue Serie von nachhaltig produzierten Artikeln mit viel Kork und Edelstahl wird zum Start des Weihnachtsmarktes verfügbar sein: Trinkflasche und Isolierkanne und Trinkbecher in schwarzem Edelstahl mit Korkboden und silberner „Skyline“. Ebenso personalisiert mit den Jülicher Sehenswürdigkeiten sind ein Kork-Schlüsselanhänger und sogar ein Kork-Regenschirm. Ein neues edles Schreibset mit Kugelschreiber und Tintenroller in einem Kork-Etui sind ein immer passendes und hochwertiges Souvenir.
Natürlich sind am Stand der Stadt Jülich viele mittlerweile traditionelle weihnachtliche Produkte nicht mehr wegzudenken: neben den nun insgesamt fünf verschiedenfarbigen Christbaumkugeln und den beliebten „Süßen Grüßen aus Jülich“ auch die unikaten Jülicher Plätzchenausstecher in Form von Zitadelle, Hexenturm, Fuchs-Skulptur und „Muttkrat“.

- Anzeige -

Pünktlich zum Start des Weihnachtsmarktes wurden zudem ein neuer Artikel bestellt, der nicht nur als Weihnachtsgeschenk, sondern das ganze Jahr Freude bringt: der neue „Null-Euro-Schein“, ein mittlerweile in vielen Städten verfügbares und beliebtes Souvenir. Natürlich sind auch die ganzjährig nützlichen Jülicher Porzellan-Tassen, die Powerbank und ein USB-Stick im Scheckkartenformat dort erhältlich, ebenso die bei Kindern beliebten Ausmalbücher mit 25 Jülicher Stadtansichten, die Spielteppiche, Postkartensets mit Comic-Zeichnungen Jülicher Attraktionen, Aufkleber mit der Jülicher Skyline, Brillenputztücher mit Stadtplan, Trinkhalm aus Bambus oder Edelstahl und Pins und Anstecknadeln mit Wappen und Logo der Stadt.

Dort sind zudem täglich wechselnd viele städtische Einrichtungen, Vereine und Institutionen vertreten, um sich den Bürgern und Besuchern der Stadt zu präsentieren. Mit dabei ist auch der Brückenkopf-Park, der dort traditionell seine Dauerkarten anbietet. Der Kulturbahnhof wirbt für seine Veranstaltungen, Stammhaus und die Caritas stellen sich ebenso vor wie der Lions-Club, die Kirchengemeinden, Schulen, die Verkehrswacht, Hilfsorganisationen, Jugend- und Senioren-Netzwerke, Arbeitskreise, Fördervereine und viele mehr.

Auch die Tourist-Information verlegt im Dezember ihr Domizil auf den Weihnachtsmarkt und bietet dort die umfassenden Informationen für Bürger und Besucher der Stadt an. So präsentiert sich dem Weihnachtsmarktbesucher ein breiter Querschnitt des Engagements in der Herzogstadt für große und kleine Menschen.

TEILEN
Vorheriger ArtikelBroich: Auto von Zug erfasst
Nächster Artikel„Mitten drin“ feiern
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here