Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er entscheidet, welche medizinischen Leistungen von den Versicherten in Anspruch genommen werden können. In Deutschland fehlt noch eine arzneimittelrechtliche Zulassung für FET, die Untersuchung darf jedoch in spezialisierten Zentren in der Patientenversorgung angewendet werden.
FET wird als Radiotracer bei der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) eingesetzt und wird bevorzugt in Tumorzellen aufgenommen. Die Methode ist daher besonders nützlich, um die Ausdehnung von Hirntumoren zu erfassen, neu auftretende Tumore nach erfolgter Therapie zu erkennen und die Wirksamkeit einer Therapie zu beurteilen.
Die radioaktiv markierte Aminosäure FET wurde in den neunziger Jahren im Institut für Nuklearchemie entwickelt und unter der Leitung von Prof. Karl-Josef Langen seit der Jahrtausendwende intensiv erforscht. „Unser Team hat in Kooperation mit den Universitätskliniken in Aachen, Bonn, Köln und Düsseldorf inzwischen mehr als 170 experimentelle und klinische Studien über die FET PET publiziert und über 8000 Patienten mit Hirntumoren untersucht. Die Methode wird heute weltweit angewendet“, erläutert Langen. Dass die Methode FET PET nun für die Regelversorgung der Patienten und Patientinnen in Deutschland anerkannt wird, sei für das gemeinsame Team aus dem Institut für Neurowissenschaften und Medizin (INM-3, INM-4, INM-5) eine hohe Auszeichnung und bestätigt die klinische und gesellschaftliche Relevanz der Forschungsarbeiten, so Langen.
Inzwischen greifen Fachärzte aus einem Umkreis von mehr als 300 Kilometern auf die Expertise des Jülicher Instituts beziehungsweise der Nuklearmedizinischen Klinik des Universitätsklinikums Aachen zurück. Die aktuellen Forschungsarbeiten konzentrieren sich darauf, die FET PET mit der Hochfeld-Magnetresonanztomographie (Hybrid PET-MRT) zu kombinieren, um die diagnostische Aussagekraft weiter zu steigern. Dabei kommt unter anderem auch Künstliche Intelligenz bei der Bildauswertung zu Einsatz.