An der Vertretungsregelung für den seelsorgerischen Dienst werde derzeit gearbeitet, heißt es vonseiten des Landeskirchenamtes. Für den Beerdigungsdienst, sagte Superintendent Jens Sannig, sei bereits eine kurzfristige Lösung gefunden worden. Ebenfalls stattfinden soll die Ferienfreizeit, allerdings mit anderem Personal, erklärte Sannig als Leiter des Kirchenkreises Jülich. Der Religionsunterricht entfällt zumindest bis zu den Ferien.
Wie lange die Suspendierung dauern wird, ist unklar. „Seriöse Einschätzungen“, so Pressesprecher Iven, seien in keinem Fall möglich. „Es gilt für alle entsprechenden Vorgänge der Grundsatz, dass wir so schnell wie möglich und zugleich so gründlich wie nötig arbeiten. Das liegt im Interesse aller Beteiligten und Betroffenen, lässt sich aber nicht in Zeitabläufen prognostizieren.“
Worum es konkret geht, dazu gibt es weder vom Landeskirchenamt noch durch den Superintendenten Aussagen. Bestätigt wird lediglich, dass es um „Vorwürfe“ gehe, die geprüft würden. „Diese Beurlaubung ist ein notwendiger Schritt, um den Vorwürfen nachzugehen und die Beteiligten, darunter nicht zuletzt den Pfarrer, in dieser Zeit zu schützen. Eine Beurlaubung bedeutet keine Vorverurteilung. Das ist ebenso klar wie das Gelten der Unschuldsvermutung.“ Eine Amtsenthebung erfolgt, so teilt Kirchenrat Jens Iven mit, wenn das „Verbleiben im Dienst geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Wahrnehmung des kirchlichen Auftrages, das Ansehen der Kirche, den Dienstbetrieb oder die Ermittlungen wesentlich zu beeinträchtigen“.
Aus der Redaktion vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Jugendamt eingeschaltet ist. Außerdem ist Strafanzeige gestellt worden.
Bekannt ist, dass der Pfarrer eine außereheliche Beziehung unterhielt, noch während er mit seiner Ehefrau Tisch und Bett teilte. Aus diesem Verhältnis ging ein Kind hervor, das inzwischen ein Jahr alt ist. Der Pfarrer hat die Vaterschaft anerkannt. Bis heute ist der Pfarrer verheiratet. Inzwischen haben sich aber beide Frauen von ihm getrennt.
Klarstellung vom 11.07.2019 aufgrund der Kommentare:
Bei einem Pfarrer handelt es sich wie z.B. bei einem Politiker um eine relative Person der Zeitgeschichte, eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens. Darum ist sein Verhalten nicht ausschließlich Privatsache. Ein Pfarrer ist kein normaler Bürger. Er folgt per Definition keinem Beruf, sondern einer Berufung. Pfarrer werden „ordiniert”, spenden Sakramente und sind dadurch „in persona Christi” im Dienst. Zur Ordination leisten Pfarrer einen Eid (§4 des Kirchenrechtes:) „Ich gelobe (…) mich in meiner Amts- und Lebensführung so zu verhalten, dass die glaubwürdige Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird.” Derzeit verstößt der Pfarrer mutmaßlich unter anderem gegen § 44 des Kirchenrechtes, in dem es heißt: „Pfarrerinnen und Pfarrer verletzen ihre Amtspflicht, wenn sie in ihrer Amts- oder Lebensführung innerhalb oder außerhalb des Dienstes schuldhaft gegen ihnen obliegende Pflichten verstoßen.”
Der Beitrag ist so sachlich, wie er sein muss. Letztlich gilt: Ein Pfarrer steht nicht außerhalb des Rechts.