Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, vor einem möglichen Gerichtsverfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögensrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und auf einen Vergleich der Streitenden hinzuwirken. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten, Schlichtung bei leichterer Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Es steht ausreichend Informationsmaterial und Kommentierungen mit den erforderlichen Gesetzestexten zur Verfügung. Ebenso werden regelmäßig Seminare des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. besucht, alle Sachkosten übernimmt die Stadt Jülich. Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich.
Die Schiedsperson muss laut Anforderungskatalog „nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein“. Im Klartext: Wer sich bewerben möchte darf nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte das 25. Lebensjahr vollendet sein und die Altersgrenze von 75 Jahren nicht überschritten sein. Der Wohnort sollte in der Stadt Jülich liegen. Das Amt wird für fünf Jahre besetzt, eine Wiederwahl ist möglich.
Von Vorteil wäre insbesondere Mediationserfahrung. Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit und die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen werden beispielhaft von der Stadt genannt. Weitere Anforderungen, die genannt werden für das Wahlamt ist ein gewisser Bildungsgrad, mit der die Fähigkeit verbunden wird, eine Schiedsstelle zu organisieren, Formulare in ihrer Bedeutung zu erkennen und anzuwenden und sich innerhalb des Schiedsamtes regelmäßig fortzubilden. Verpflichtend ist zudem die Teilnahme an Dienstbesprechungen teilzunehmen, die von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes angesetzt werden, der auch die Dienst- und Fachaufsicht der Schiedspersonen ist.
Bei Interesse kann sich schriftlich mit einem kurzem Lebenslauf beworben werden. Empfänger ist die Stadt Jülich, Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten, Große Rurstraße 17. Eine Bewerbung per Mail an [email protected], oder eine persönliche Abgabe sind ebenfalls möglich. Die Bewerbungsfrist ist Sonntag, 1. September.
Aus der Bewerbung sollte hervorgehen, wie lange der Bewerber in der Stadt Jülich wohnhaft ist und warum sich er für die Ausübung des Schiedsamtes besonders geeignet hält.