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Klage zurückgezogen

Verwaltungsgericht Aachen verhandelte Fällung der Platanen auf dem Jülicher Marktplatz. Klägerin nimmt Klage gegen Bürgermeister und Stadtrat zurück

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Der Jülicher Markt ist seit November ohne Bäume. Foto: Volker Goebels
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Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes Aachen verhandelte am gestrigen Montag, 15. Mai, über die Klage einer Jülicher Bürgerin, mit der diese von dem Verwaltungsgericht festgestellt wissen wollte, dass die Fällung von 20 Platanen auf dem Marktplatz am 21. November 2022 rechtswidrig war. Die Fällung der Bäume war eine der Maßnahmen des sogenannten Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Jülich zur Vorbereitung einer städtebaulichen Aufwertung der Jülicher Innenstadt.

Der Rat der Stadt Jülich hatte die Fällung der Bäume in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 beschlossen.

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Der Entscheidung des Rates waren in den Jahren 2019-2021 verschiedene Formen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorangegangen, u.a. zwei Onlinebeteiligungen und eine Hybridveranstaltung. Die bei der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Einwendungen wurden von dem Rat im Rahmen einer Abwägungsentscheidung bewertet. Vor der Entscheidung über die Fällung der Platanen hatte sich der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss des Rates wegen der mit einer Verpflanzung der Bäume verbundenen Kosten in Höhe von 71.000 Euro gegen eine solche Verpflanzung und für die Durchführung einer Ersatzbepflanzung ausgesprochen.

Die Klägerin hatte nach der Ratsentscheidung eine Unterschriftensammlung durchgeführt und der Stadt die Unterschriften überreicht. Sie beklagte sich bei dem Verwaltungsgericht darüber, dass die Stadt die gegen die Fällung gesammelten Unterschriften nicht berücksichtigt und stattdessen die Fällung der Bäume veranlasst hatte. Die Klägerin sah hierin eine Verletzung ihrer Rechte auf Beteiligung an dem Verfahren als Jülicher Bürgerin.

Das Gericht erläuterte, dass die Klage unzulässig war, weil die Klägerin nicht die für eine Zulässigkeit der Klage erforderliche Klagebefugnis besitzt. Die Stadt Jülich hätte die nach dem Gesetz erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt. Ein hierüber hinausgehendes Beteiligungsrecht stünde der Klägerin nicht zu. Der Rat der Stadt Jülich habe die Entscheidung erkennbar unter Berücksichtigung der Anregungen und Einwendungen der Jülicher Bürger aus der Öffentlichkeitsbeteiligung getroffen. Diese Entscheidung müsse die Klägerin akzeptieren. Hierbei betonte das Gericht, dass das von der Klägerin verfolgte Ziel, die Bäume zur Aufrechterhaltung des Klimaschutzes in der Stadt zu erhalten, von dem Gericht sehr wohl anerkannt und geschätzt würde. Andererseits müsse die Klägerin akzeptieren, dass es rechtsstaatlich nicht zu beanstanden sei, wenn der Rat der Stadt Jülich eine abgewogene Entscheidung trifft, die eben nicht den Vorstellungen der Klägerin entspricht.

Nach kurzer Beratung mit ihrer Rechtsanwältin nahm die Klägerin die Klage zurück.

Damit ist der Rechtsstreit abschließend behandelt.

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