„Wir sind dankbar, dass Sie sich für dieses sehr wichtige Amt entschieden haben und die Unterstützung der Stadt Jülich ist Ihnen immer sicher“, freute sich Axel Fuchs bei dem kleinen Empfang in seinem Büro, in dem zunächst Beatrix Gilson als neue stellvertretende Schiedsfrau durch Amtsgerichtsdirektor Norbert Hillmann vereidigt und Lydia Chenaux für eine neue Amtsperiode als Schiedsfrau bestätigt und für nunmehr 25jährige Tätigkeit als Stellvertreterin und Schiedsfrau ausgezeichnet wurde.
Bereits im Herbst des Vorjahres wurden beide laut Beschluss des Jülicher Stadtrates aus einer Vielzahl von Bewerbungen in dieses Amt gewählt. Bürgermeister Axel Fuchs nutzte die Gelegenheit des Empfangs, um sich sowohl von den beiden Frauen als auch Amtsdirektor Norbert Hillmann und Hermann-Josef Schmitz als Vorsitzender der Bezirksvereinigung Aachen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) über die Tätigkeit in diesem Amt berichten zu lassen.
Schiedspersonen haben die Aufgabe, zwischen streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Eine juristische oder Verwaltungsausbildung ist zwar nicht vorgeschrieben, dennoch muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Besetzungskriterien sind daher neben der Ausbildung und dem Alter insbesondere die persönliche Erfahrung in den relevanten Tätigkeitsfeldern, insbesondere im Umgang mit zwischenmenschlichen Konfliktsituationen.
„Ich glaube nicht, dass es etwas gibt, was ich noch nicht gesehen habe“, so Beatrix Gilson, die ihre Erfahrungen über Jahrzehnte in der Polizeiwache in Jülich gesammelt hat. „Schlichten statt richten“ ist auch die auch Devise von Lydia Chenaux, die dieses Credo als Abzeichen am Revers trägt.
Und so sind es alljährlich zahlreiche Schlichtungsverfahren im Bereich Zivil- und auch Strafrecht, die es zu bearbeiten gilt. „Die Fälle sind immer anders“, erzählt Lydia Chenaux von den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, für die das Schiedsamt zuständig ist, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, bevor ein Gericht angerufen werden kann. Ob Streitigkeiten aus dem persönlichen Bereich – etwa Beleidigungen – oder Auseinandersetzungen können über ein Schiedsamt weitaus schneller und auch kostengünstiger zu einem Ergebnis kommen.
„So, wir reden jetzt mal miteinander – das ist die von uns vorgeschlagene bestmögliche Methode, um außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen“, so Lydia Chenaux. „Bei uns ist noch keiner aus einer Schlichtungsverhandlung gegangen mit dem Gefühl, über den Tisch gezogen worden zu sein. Die Leute fühlen sich in familiärer Atmosphäre gut aufgehoben und wenn es uns gelingt, schlichtend einen Vergleich zu erzielen, ist das das juristisch höchste Ergebnis, das wir erzielen können. Und dieser Titel ist 30 Jahre rechtskräftig“.
Sie bedauert, dass so wenige von diesem möglichen Verfahren wissen, sondern direkt zu einem Anwalt gehen und oft langwierige und kostspielige Verfahren in die Wege leiten ohne ein Schlichtungsverfahren mit einer Schiedsperson wenigstens versucht zu haben. Die Schiedspersonen bieten keine Rechtsberatung, sondern den meist erfolgreichen Versuch der Schlichtung. „Diese Verfahren sollten viel bekannter sein, damit die Justiz und die Gerichte entlastet werden.“
Und so versuchen sie, mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen mit den Streitenden an einem runden Tisch sitzend Wogen zu glätten und Kompromisse zu erzielen. Dieser Tisch steht in einem Raum im Jülicher Rathaus. Die Schiedspersonen übernehmen dieses Amt ehrenamtlich und stellen für ihre Tätigkeit keine Rechnung aus. Für das Schlichtungsverfahren wird lediglich eine Gebühr von 20 Euro erhoben; kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 30 Euro – diese Gelder fließen der Stadtverwaltung zu, zu deren kommunalen Aufgaben innerhalb des Rechtsamtes die Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle gehört.
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