Start Stadtteile Jülich Frei Parken?

Frei Parken?

Anlässlich der Europäischen Mobilitätswoche, an der die Stadt Jülich von Samstag, den 18. bis zum Dienstag, den 21. September teilnehmen wird, hat sich der HERZOG einmal die vieldiskutierte Parksituation in Jülich angesehen.

1187
0
TEILEN
Foto: Pixabay
- Anzeige -

Entgegen der landläufigen Meinung stellt sich zumindest auf dem Papier die Parksituation in Jülich durchaus entspannt dar: Über 1000 Stellplätze für Autos sowie vier kostenfreie Rollerplätze stehen in der Innenstadt zur Verfügung. Die genaue Zahl der Parkplätze zu beziffern, meint Hans Pinell vom zuständigen Ordnungsamt der Stadt Jülich, sei nicht möglich. Sie variiere durch veränderte Nutzungen. Darüber hinaus werde nicht jede Kleinstfläche ausgewiesen. Das gilt beispielsweise für die kostenfreie Parkmöglichkeit an der Ellbachstraße Höhe Ruchlinsky-Brücke und im weiteren Straßenverlauf an der Ecke Aachener Straße. Der kostenfreie Park- & Rideparkplatz am Bahnhof mit Zufahrt an der Dürener Straße, findet ebenfalls keine Aufnahme. Woran es mangelt, ist ein Parkleitsystem, das Aufmerksamkeit auf die vorhandenen Parkplätze lenkt.

Kleine Rurstraße. Foto: Vanessa Kusche

Fakt ist, dass die Einkaufsmeilen fußläufig in knapp fünf Minuten von den kostenpflichtigen Parkplätzen an der Schlossstraße oder dem Walramplatz aus zu erreichen sind. Wer eine längere Parkzeit im Nahbereich in Anspruch nehmen möchte, kann auf das Parkdeck der Zitadelle, das Parkhaus Galeria oder den Parkbereich auf der Kartäuserstraße zurückgreifen. Dort sind kostenpflichtige Parkplätze für ein bis zwei Stunden verfügbar. Wer nur eine kurze Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug sucht, kann von der sogenannten „Brötchentaste“ Gebrauch machen, die sich an vielen Parkbereichen befindet und eine kostenlose Abstelldauer von 15 Minuten ermöglicht. Alle anderen Plätze der Innenstadt sind für 50 oder 80 Cent pro halbe Stunde nutzbar. Die Gebühr wurde vor mehreren Jahren zum letzten Mal erhöht und ist seitdem gleich geblieben, meint Hans Pinell, der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt. Wer im Randgebiet parken möchte, kann zur Breslauer- und Friedrich-Ebert-Straße oder zur Straße „Am Wallgraben“ fahren.

Nur mit Ausnahmegenehmigung darf auf dem Kirchplatz geparkt werden. Foto: Vanessa Kusche
- Anzeige -

Trotz der Gegebenheiten, scheinen viele Bürger und Besucher das „Falschparken“ in Kauf zu nehmen. Neben der Ignoranz der Beschilderung oder Überziehung des „Brötchen-Tickets“, werden auch – teilweise wiederholt – Bewohnerparkplätze unerlaubterweise in Anspruch genommen. Die Ausrede, dass die Verkehrs- und Parklage zu unübersichtlich sei, kann allerdings nicht gelten, meint Hans Pinell. Man lerne schon in der Fahrschule die Schilder kennen, hält Pinell dem entgegen. Als Folge des Falschparkens werden die gestaffelten Verwarngelder verhängt, die im Regelfall bei zehn Euro für eine halbe Stunde beginnen und bei 30 Euro für über drei Stunden aufhören können. Ob ohne gültigen Parkschein oder mit einem abgelaufenem Schein geparkt wurde, spielt dabei keine Rolle.

Auf die Frage, ob der zukünftige Wegfall der rund 400 Parkplätze am Parkhaus Zitadelle für eine Zunahme der Falschparker sorgen wird, meint Pinell: „Gute Frage, das kann ich nicht genau sagen. Aber da muss definitiv was kommen“. Auch der baubedingte Wegfall des Parkplatzes an der Dr.-Weyer-Straße ist trotz längerem Bestehen noch erwähnenswert, denn Parkplatzssuchenden scheint dies teilweise noch unbekannt zu sein.

Auf der Internetseite der Stadt Jülich sind einige größere Parkräume aufgeführt.

Parkhaus an der Zitadelle. Foto: Vanessa Kusche

Die Parksituation beschäftigt viele Jülicher und Besucher – auch perspektivisch. Martin Schulz weiß als technischer Beigeordneter der Stadt Jülich, wie es mit der Sanierung des Parkhauses Zitadelle weitergeht. Beginnen wird sie, laut Schulz, wahrscheinlich im Mai 2022.

Der Wegfall der rund 400 Parkplätze soll laut den bisherigen Planungen eine Ausgleichsfläche auf dem ehemaligen Kurtz-Geländes an der Ellbachstraße bekommen. In welcher Höhe sich die Kosten für die alternative Parkplatznutzung für Autofahrer belaufen werden, sei noch nicht geregelt, sagt der Beigeordnete. Nicht mehr zur Disposition steht das Gelände an der Kurfürstenstraße.

An der Ellbachstraße, Ecke Aachener Straße, ist bereits kostenfreies Parken möglich. Auf dem benachbarten Gelände sollen weitere Stellflächen entstehen. Foto: Vanessa Kusche

Aktuell ist das unterste der beiden Tiefgaragengeschosse des Parkhauses Zitadelle für Parker nicht benutzbar, da es durch Vandalismus stark beschädigt wurde. Sowohl das erste Untergeschoss als auch das Parkdeck sind weiterhin nutzbar.

Perspektivisch soll in Zukunft mehr Parkraum geschaffen werden. Die Fraktion der Sozialdemokraten hat den Antrag gestellt, auf dem Ascheplatz des Karl-Knipprath-Stadions an der Rurauenstraße eine Parkfläche anzulegen. Aktuell steht an der Rurauenstraße eine überschaubare Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung, die schnell belegt sind. Die Folge: Umliegende Straßen werden genutzt und es gibt besonderes zur Freibadzeit auffällig viele „Wildparker“ am Stadionweg.

Die neue Parkfläche wäre zum einen für die Nutzer der Sportanlagen, des Freibads und zum anderen für die Besucher des neuen Pumptracks vorteilhaft. Aufgrund der deutlich verkürzten Fußwege könnte der Platz ebenso von Veranstaltungsgästen der Kulturmuschel genutzt werden, heißt es seitens der SPD.

Als zusätzlichen Vorteil sieht die SPD die Möglichkeit, dass dieser Raum im Bedarfsfall als Veranstaltungsfläche dienen könnte. Somit würde der Platz einen mehrfachen Nutzen für die Stadt Jülich bringen. Ob die geschaffene Parkmöglichkeit gebührenpflichtig sein wird, sei noch zu prüfen. Der Ausschuss im Juni hat beschlossen, dass die SPD den Antrag überarbeitet soll, unter Berücksichtigung der politischen Diskussion.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here