Start Stadtteile Jülich Eine Tasche voll Bücher

Eine Tasche voll Bücher

Bibliophile können sich auf den nächsten Bücherflohmarkt freuen. Buchspenden sind erbeten.

56
0
TEILEN
Foto: pixabay | Pexels
- Anzeige -

Der Förderverein Stadtbücherei Jülich e.V. bietet dieses Jahr bereits den zweiten Bücherflohmarkt an. Bücherliebhaber können gut erhaltene aktuelle Bücher, Spiele, CDs und Filme am Samstag, 14. September von 10 – 12.30 Uhr und am Mittwoch, 18. September von 15 – 17.30 Uhr spenden.

Die gespendeten Medien werden zusammen mit aussortierten Exemplaren aus dem Bestand der Stadtbücherei zu einem kleinen Preis angeboten. Wer mehrere Artikel kaufen und dabei zusätzlich sparen möchte, kann eine Tasche des Fördervereins für 10,00 € erwerben und diese mit Büchern füllen.

- Anzeige -

Der Flohmarkt findet am Samstag, 21. September von 10 – 13 Uhr und am darauf folgenden Sonntag, 22. September von 13 – 17 Uhr statt.
Der Förderverein Stadtbücherei Jülich e.V. lädt alle Bücherliebhaber und Schnäppchenjäger ein, an diesem Event teilzunehmen und sowohl einzelne Exemplare zu erwerben oder alternativ eine Tasche mit gebrauchten Schätzen zu füllen.

TEILEN
Vorheriger ArtikelDer Mensch hinter dem „Star“
Nächster ArtikelNeue Ausrüstung, neue Technik und neue Taktik
Stadtbücherei Jülich
Als öffentliche Einrichtung der Stadt Jülich ermöglicht die Stadtbücherei der Bürgerschaft einen freien Zugang zu Medien und Informationen. Als kommunales Medien- und Informationszentrum dient sie der Kultur, Bildung, Information und Freizeitgestaltung. Sie fördert Lese-, Informations- und Medienkompetenz als Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Leben - ob in Schule, Studium, Beruf oder privat. Ihr Angebot umfasst sowohl einen aktuellen und nachfrageorientierten Medienbestand (analog und digital) als auch eine kompetente Beratung und ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here