Start Magazin Geschichte/n Die Salier im Blick

Die Salier im Blick

51
0
TEILEN
Konrad II. als Begründer der Dynastie der Salier, Chronik des Ekkehard von Aura, 12. Jh. Foto: Bildarchiv JGV (Ausschnitt)
- Anzeige -

In der Reihe „Marksteine deutscher Geschichte aus rheinischer Perspektive“ referiert Prof. Dr. Wolfgang Hasberg, Universität zu Köln, im Mittwochsclub über „Rom … führt die Zügel des Erdkreises – Salier und Papsttum im Konflikt“.

Der Titel des Vortrags nimmt Bezug auf die Bleibulle, die Konrad II. seit 1033 führte. Gemeint ist nicht das Rom der Päpste, sondern das der Kaiser. Konrad, 1024 zum König im Reich gewählt und 1027 zum Kaiser gekrönt, beanspruchte als Nachfolger der römischen Kaiser die Führung des Abendlandes. Ebenso wie der Papst, dessen Macht im Zuge der Kirchenreform im 11. Jahrhundert immer stärker anwuchs.

- Anzeige -

Im Zeitalter der Salier, dem Königsgeschlecht, das fast genau ein Jahrhundert (1024-1125) die Könige des mittelalterlichen Reiches stellte, kam es zu heftigen Zwistigkeiten zwischen diesen und dem Papsttum, das sich vor allem im sogenannten Investiturstreit entlud. Wer hat die Vorherrschaft im Abendland: der Kaiser oder der Papst? Darum wird es in diesem Vortrag gehen, der dabei vor allem die Verhältnisse am Rhein in den Blick nimmt. Schließlich liegt auch Speyer am Rhein, in dessen Dom die meisten der salischen Könige ihr Grab gefunden haben.

Der Eintritt ist frei. Der Vortrag kann parallel online verfolgt werden. Der Zoom-Link wird rechtzeitig vorher auf der Internetseite www.juelicher-geschichtsverein.de zu finden sein.

Mittwochsclub MI 30|10
Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V. / Museum Zitadelle Jülich | Schlosskapelle der Zitadelle Jülich | Beginn 19.30 Uhr | Eintritt frei


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here