Start Stadtteile Jülich Collage zum „Kreuzweg-to-go“

Collage zum „Kreuzweg-to-go“

"Das Kreuz, früher ein Symbol für Folter und Tod ist heute das Symbol des Christentums und steht nun für beides: Leid, Schmerz und Tod, aber auch Hingabe, Liebe und Gottes Sieg über eben diesen Tod." Dieser Satz ist der Anleitung des ökumenischen Kreuzweg-to-go entnommen, zu dem die Pfarrei Heilig Geist zusammen mit der Freien evangelischen Gemeinde Jülich eingeladen hatte. In den Kirchen wurde die Anleitung ausgelegt, oder konnte online heruntergeladen werden, ums sich selber am Karfreitag auf den Weg zu machen.

389
0
TEILEN
Die Kollage ist am "Weißen Sonntag" in den Gottesdiensten gezeigt worden. Foto: FEG
- Anzeige -

Viele haben sich am Karfreitag aufgemacht und sind eine selbstausgesuchte Wegstecke als Kreuzweg gegangen – corona-konform als Familie oder zu zweit. Entweder auf der Sophienhöhe, auf einem schönen Feldweg oder einem Waldstück. An Stellen, die geeignet erschienen, wurde Halt gemacht – insgesamt zehn Stationen, in denen der Boden, ein Blatt, Dornen, der Wind, ein Grashalm, ein Zweig, das Wasser, die Stille und ein Stein erspürt und betrachtet wurden. Es sind Zeichenhandlungen, um an die Nächsten in den Fürbitten zu denken und Jesus Christus für seinen Weg zum Kreuz zu danken. An der letzten Station wurden die Gläubigen dazu aufgefordert, ein Kreuz aus den Steinen und weiteren Naturmaterialien zu legen.

Von diesen aus Naturmaterialien gebildeten Kreuzen wurden 14 Fotos von Einzelpersonen oder Familien aus Jülich zugeschickt, so dass daraus diese Collage entstanden ist. Dieses Kreuz steht, in diesen Zeiten der Distanz und der Unwägbarkeiten, noch einmal mehr für Verbundenheit und Hoffnung.
Weitere Infos zu den Kirchen in Jülich: www.kirche-juelich.de

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here