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Ampeln für Sehbehinderte umrüsten

Straßen.NRW hat die Zuständigkeit für die Umrüstung der Ampelanlagen mit taktilen und akkustischen Signalen, beginnt die Umrüstung aber erst nach den erbrachten notwendige baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich der Gehwege an den Fußgängerampeln.

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Foto: WikimediaImages | Pixabay
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Der Arbeitskreis für ein inklusives Jülich (AKI) sieht in Jülich Bedarf für die die Umrüstung von 54 Fußgängerampeln für Sehbehinderte und brachte im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss einen entsprechenden Antrag ein. Als Vorarbeiten muss die Stadt Jülich die baulichen Vorarbeiten für eine Umrüstung durch StraßenNRW leisten. Das Tiefbauamt der Stadt Jülich hat in der Vorlage 27 Ampelübergänge mit je 5000 Euro veranschlagt, in der Summe entstehen Kosten von rund 135.000 Euro.

Nach dem positiven Votum der Ausschussmitglieder wird die Stadtverwaltung das Vorhaben nun angehen.

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