Der Krisenstab der Stadt Jülich hat entschieden, dass die Vereine auch zu ihrer eigenen Sicherheit vor der 1. Nutzung einer Sporthalle ein Hygienekonzept vorlegen müssen, wie sie die Vorgaben der Landesregierung umsetzen.
Als Hilfe bei der Erstellung eines solchen Konzeptes hat das Sportamt die Vereine auf Informationen des Deutschen Olympischen Sportbundes hingewiesen. Die meisten Vereine haben kurzfristig gut ausgearbeitete Konzept vorgelegt und umgehend eine Nutzungsgenehmigung erhalten.
Die Dusch- und Umkleideräume in den Sporthallen bleiben aufgrund der Hygienebestimmungen geschlossen.
Die neueste Verordnung erlaubt seit dem 30. Mai Sport im Freien mit Körperkontakt. Die Trainingsgruppe darf dabei höchstens 10 Sportler umfassen.
In der Halle ist Sport mit Körperkontakt nach wie vor nicht gestattet. Aus Sicht der Verwaltung ist die Wiedereröffnung der Sportstätten zügig und reibungslos gelaufen.