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Friedhofskultur neu bestimmen

Der Rat der Stadt Jülich hatte es im Frühjahr einstimmig beschlossen und es war in den allgemeinen Bekanntmachungen veröffentlicht worden: Auf Rasenreihen-Grabstätten darf im Stadtgebiet Jülich kein Schmuck gestellt werden.

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Rasenreihengrabstätten auf den Friedhöfen in Jülich. Foto: Stadt Jülich
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Weder Blumen, noch Gestecke oder Kerzen, das so genannte „ewige Licht“, dürfen im Stadtgebiet Jülich auf Rasenreihen-Grabstätten gestellt werden. Gegen diese bindenden Vorgaben wird regelmäßig verstoßen. Der Bauhof hat nun im November nach den Gedenktagen alle Reihengräber „abgeräumt“, also den Grabschmuck entfernt. Das hat zu erheblicher Verärgerung geführt und finde auch nicht die Zustimmung der Verwaltung, wie Bürgermeister Axel Fuchs in der Ratssitzung im Dezember sagte.

Das Vorgehen des Bauhofs ist zwar rechtens, aber die Erinnerungskultur sei gerade in dieser sensiblen Zeit höher zu bewerten. „Wir sprechen hier von Menschen und Erinnerungen.“ Seinem Vorschlag, trotz der fehlenden Rechtmäßigkeit zunächst eine Duldung des Grabschmucks auf Reihengräbern bis zum 28. Februar zuzulassen, stimmten die Ratsmitglieder einhellig zu. Das sei ein wichtiges Zeichen, unterstrich Bürgermeister Fuchs, auch wenn er klar machte, dass sich die Menschen benachteiligt fühlen würden, die sich an das Regelwerk gehalten hätten. Zustimmung fand auch sein Ansinnen: „Wir sollten uns dem Thema Friedhofssatzung nachhaltig widmen“.

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Christian Klems (JÜL) als Sprecher der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher unterstrich dass sie in ihrer Funktion „die Wucht der Verärgerung der Menschen auf den Dörfern ganz bewusst mitbekommen“hätten, und begrüßte die Vorschläge von Verwaltung und Bürgermeister. „Das ist genau der richtige Weg: Diese Dinge jetzt zügig anzufassen, die Friedhofssatzung noch einmal nach vorne holen und zu diskutieren, um die Satzung ein bisschen freundlicher zu machen.“ Auch auf den Friedhöfen sollen sich die Vielfalt widerspiegeln, die für die Stadt so wichtig sei. Bis Ende Februar sei Zeit, sich mit dem Thema zu befassen und die Satzung auch transparenter zum machen.


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