§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die Herangehensweise ist ganz unterschiedlich, die entstandene Vielfalt wirklich toll. 20 Künstlerinnen haben sich für die aktuelle Ausstellung des Kunstvereins im Hexenturm von einem...
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis zum 31. März ihre Beschäftigungsdaten für schwerbehinderte Menschen an die Arbeitsagentur melden. Die Meldung kann einfach...
Kürzlich fanden im Stolberger Hallenbad die Deutschen Mannschaftswettbewerbe im Schwimmen für die Bezirksliga Aachen statt. Vier Herrenmannschaften, sowie fünf Damenmannschaften des Bezirks kämpften um...
Gleiches Geld für gleiche Aufgaben? Bereiten Sie Frauen auf das Thema vor? Vielleicht schon im Vorfeld durch Berufsfelder, die Sie vermitteln?
Das ist auf jeden...
2025
Was sich für viele Menschen auf den ersten Blick wie ein Geheimcode ausnimmt, ist für Cristina Manzano täglich Brot, also fast. Studiert hat die...