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Chippflicht für alle Hunde rechtswidrig

Auf Anregung der SPD-Fraktion wurde die Einführung einer Chip-Pflicht für alle Hunde angeregt. Der Hintergrund: Die Folge sollte ein deutlicher Anstieg der Anmeldezahlen bei kleinen Hunden sein und damit Mehreinnahmen bei der Hundesteuer.

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Foto: AlexanderStein/ pixabay
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Die Skepsis der Verwaltung erwies sich als berechtigt. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW ist klar, dass eine Erweiterung der Chip-Pflicht nicht vom Landeshundegesetz gedeckt ist und damit rechtswidrig wäre.

Eine Erweiterung der Chip-Pflicht wäre nur denkbar, wenn eine Gefahr für öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen würde. Diesen Umstand sieht die Verwaltung nicht erfüllt.

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