Start Nachrichten Rathaus Bürger als Impulsgeber

Bürger als Impulsgeber

Wer eine gute Idee hat, von der auch andere Jülicherinnen und Jülicher profitieren könnten, wem eine lockere Gehwegplatte auffällt, eine Entscheidung eines Fachamtes erhält, die er nicht nachvollziehen kann, der kann sich mit seinem Anliegen an die Stadt Jülich wenden. In vielen Fällen ist ein bestimmter Ansprechpartner nicht bekannt. Die Stadt gibt in einer Pressemitteilung die verschiedenen Möglichkeiten Ideen, Anregungen und Beschwerden an die Stadt Jülich zu richten bekannt.

88
0
TEILEN
Das Neue Rathaus ist Sitz der Stadtverwaltung Jülich und somit Arbeitsplatz für den Bundesfreiwilligendienst beim Amt für Stadtmarketing. Foto: Stadt Jülich/Stein
Das Neue Rathaus ist Sitz der Stadtverwaltung und des Rates der Stadt Jülich. Foto: Stadt Jülich/Stein
- Anzeige -

Fachamt
Selbstverständlich können Sie sich in allen Angelegenheiten unmittelbar an das Fachamt wenden. Dies ist persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail möglich. Dort eingehende Anregungen und Beschwerden werden im Fachamt selbst bearbeitet. Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Jülich sind Montag – Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. (Beachten Sie bitte, dass einige Ämter hiervon abweichende Öffnungszeiten haben). Telefonisch ist die Verwaltung grundsätzlich in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr (donnerstags bis 18.00 Uhr) unter der allgemeinen Rufnummer 63-0 erreichbar. Detaillierte Öffnungszeiten, Informationen zu einzelnen Fachämtern und konkrete Ansprechpartner finden Sie im Internet unter www.juelich.de.

Schadensmeldung
Schäden z. B. an Fahrbahndecken, Ampeln oder Straßenbeleuchtung, die Sie in Ihrer Umgebung feststellen, können Sie per E-Mail an [email protected] oder über den Mängelmelder im Internet (www.juelich.de/onlineformulare) melden. Auch telefonisch 63-111 und persönlich werden Ihre Hinweise im Rathaus gerne entgegengenommen.

- Anzeige -

Ideen- und Beschwerdemanagement
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich an das Ideen – und Beschwerdemanagement zu wenden. Es ist im Büro des Bürgermeisters angesiedelt und hat die Aufgabe an zentraler Stelle Ideen, Anregungen und Beschwerden aufzunehmen und zur Bearbeitung an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Bei Anfragen von besonderer Bedeutung wird die Erledigung vom Ideen- und Beschwerdemanagement kontrolliert. Schriftliche Anfragen senden Sie einfach an die Stadt Jülich, Ideen- und Beschwerdemanagement. Sie können Ihr Anliegen gerne auch persönlich vortragen im Bürgermeisterbüro, Zimmer 111, Neues Rathaus, telefonisch unter der Nummer 63-111 oder per Fax unter 63-357. Für E-Mails nutzen Sie bitte die Adresse: [email protected].

Bürgermeister
Manches möchte man persönlich mit dem Bürgermeister besprechen. Auch in diesem Fall können Sie sich gerne an das Bürgermeisterbüro, Tel. 63-370, wenden, dort wird dann mit dem Bürgermeister ein Gesprächstermin für Sie abgestimmt.

Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
Einen weiteren Ansprechpartner für Ihr Anliegen finden Sie in Ihrem Stadtteil. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Jülich haben die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher unter anderem die Aufgabe, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihren Stadtteilen aufzugreifen und an den Rat oder zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Weitere Informationen zu den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern erhalten Sie im Internet auf www.juelich.de/stadtteile oder im Bürgermeisterbüro.

Haupt- und Finanzausschuss
In der Gemeindeordnung NRW ist verankert, dass sich jeder mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat wenden kann. Gemeint sind Angelegenheiten, die nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören und somit nicht direkt vom Bürgermeister entschieden werden können. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Aufgabe, sich mit solchen Anregungen und Beschwerden zu befassen und diese inhaltlich zu prüfen. Danach hat er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle (Fachausschuss oder Rat) zu überweisen. Dabei kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berufene Stelle nicht gebunden ist. Einen solchen sogenannten Bürgerantrag kann jeder an die Stadt Jülich richten. Hierzu senden Sie ein formloses Schreiben an die Stadt Jülich, Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten. Ihr Antrag muss am 12. Tag vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Rathaus vorliegen. Die nächsten Termine für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses finden Sie unter www.juelich.de/ratundausschuesse. Für weitere Informationen erreichen Sie den zuständigen Mitarbeiter telefonisch unter der Nummer 63-376 oder per E-Mail unter [email protected]

Es gibt viele Möglichkeiten, Anregungen und Beschwerden an die Stadt Jülich zu richten. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, welcher Weg für Ihr Anliegen der richtige ist, fragen Sie einfach bei einer der angegebenen Stellen nach, dort hilft man Ihnen gerne weiter.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here