Start Stadtteile Broich Märchenfest zum „vergoldeten Purzelbaum“

Märchenfest zum „vergoldeten Purzelbaum“

Die Broicher KiTa feierte ihr 50-jähriges Bestehen

118
0
TEILEN
In der zum Kreis Düren gehörenden Kita Purzelbaum in Jülich-Broich wurde zum 50. Jubiläum ein großes Märchenfest gefeiert. Foto: Kreis Düren.
- Anzeige -

Zahlreiche Gäste – darunter auch viele Ehemalige – reisten nach Broich, um dem Team um Kita-Leiterin Stefanie Kleinermanns und den Kindern zu gratulieren. Bei strahlendem Sonnenschein herrschte ein märchenhaftes Treiben in der Kita, die sich in der Trägerschaft der Kreismäuse AöR befindet. Zur feierlichen Eröffnung nahmen die Kindergartenkinder ihre Gäste mit auf eine Reise durch die Märchenwelt.

Ins Festgeschehen tummelte sich auch ein ganz besonderer Ehrengast: der Grüffelo, die Hauptfigur aus einem beliebten Kinderbuch. Für musikalische Begleitung sorgte der Singkreis aus dem Stammhaus Jülich. „Ein Hoch auf uns“ schallte jedoch nicht nur lauthals über das Gelände, denn die Kinder überraschten die Gäste auch mit passenden Gebärden zum Text. Im inklusiven Alltag der Kita ist die gebärdenunterstützte Kommunikation ein fester Bestandteil. „Wir sind alle mit dem Herzen dabei. Jeder Mensch, ob Kind oder Elternteil, wird hier an- und aufgenommen, wie sie oder er ist“, sagt Stefanie Kleinermanns.

- Anzeige -

Wohl auch aufgrund dieser Einstellung, dem interdisziplinären Team und dem familiären Rahmen, schaffte es die Kita Purzelbaum als einzige Kita aus Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr unter die zehn Finalisten beim Deutschen Kita-Preis. „Das war ein aufregendes Jahr für uns alle – für die Kinder, Eltern, Träger und alle Mitarbeitenden. Wir sind als Kita-Gemeinschaft nochmal ein Stück enger zusammengerückt und sind stolz über diese besondere Auszeichnung für unsere kindorientierte Arbeit“, betont die Kita-Leiterin.

Neben vielen bunten, auf das Motto abgestimmten Kinderaktionen, war das Fadenpuppenspiel Rumpelstilzchen ein weiterer Höhepunkt. Zum krönenden Abschluss wurden spannende Preise bei der Tombola des Fördervereins der Einrichtung verlost.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here