„Die Stadt Jülich lehnt den Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung ab und versagt das gemeindliche Einvernehmen“, heißt es wörtlich in der Stellungnahme. Die Begründung: Der vorgelegte Antrag des Unternehmens Siep Kieswerke stehe im Gegensatz zum Beschluss der Planungs-, Umwelt und Bauausschusses vom 2. Mai 2019. Damit stellt sich die Stadt eindeutig an die Seite der Bourheimer. Diese hatten ihre Ablehnung unter anderem damit begründet, dass die geplante Auskiesung größer sei als die Fläche der Kernortschaft Bourheim selbst und der Ort durch die Rohstoffgewinnung in der Folge mehr als die Hälfte ihrer gesamten Landfläche verlieren würde. Außerdem müsse der Ort, der ohnehin schon durch den Braunkohletagebau erheblich durch Feinstaub und Lärm belastet sei, bei einer Zustimmung zum Antrag zusätzliche Belastungen hinnehmen. Aber nicht nur auf den Ort Bourheim selbst, so die Petitionsverfasser, auch auf das Umfeld hätte das Kiesabgrabungsvorhaben Einfluss. Sie führen eine Beeinträchtigung des „Stadteingangs Jülich“, des geplanten Brain-Train-Vorhabens und des Schnellradwegs Jülich-Aachen als Gegenargument an. „Erschwerend zu allen vorgenannten Bedenken kommt noch hinzu, dass dem geplanten Kiesabbau folgend offensichtlich weitere Nutzung der ausgekiesten Flächen als Bauschuttdeponie geplant ist. Nach erfolgtem Raubbau verbleibt damit also ,am Ende des Tages‘ eine Mülldeponie“, heißt es in dem Schreiben.
Landrat Wolfgang Spelthahn hat sich der Sache inzwischen angenommen. In einem Brief, der der Redaktion vorliegt, gibt er zu bedenken, dass bereits am 3. Februar letzten Jahres ein positiver Abgrabungsvorbescheid erteilt worden sei. Die Stadt Jülich habe eine „gemeindliche Einvernehmung nicht versagt“ und die Bezirksregierung keine Bedenken erhoben. Ob eine Ablehnung des Antrags also im Nachhinein gerichtlich erfolgreich ist, sei nicht absehbar. Der Landrat des Kreises Düren hat eine externe Anwaltskanzlei mit einer Klärung beauftragt.