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Bestimmungen einhalten

Hinweise zu Rasenreihengrabstätten auf den Friedhöfen in Jülich

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Rasenreihengrabstätten auf den Friedhöfen in Jülich. Foto: Stadt Jülich
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Die Stadt Jülich weist darauf hin, dass das Schmücken mit Blumen, Pflanzen, weiteren Grabaufbauten oder sonstigen Gegenständen, wie Lampen auf Rasenreihengrabstätten (Urne/Sarg), grundsätzlich nicht erlaubt ist. Das teilt die Verwaltung in einer Pressemitteilung mit

Insofern bittet die Stadt die Hinterbliebenen nochmals ausdrücklich, sich an die Bestimmungen zu halten und den Grabschmuck von den Grabstätten der Rasenreihengräber zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, wird widerrechtlich abgelegter Grabschmuck ab dem 2. Januar 2024 durch den Bauhof entfernt und entsorgt.

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Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

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