Die Stadt Jülich weist darauf hin, dass das Schmücken mit Blumen, Pflanzen, weiteren Grabaufbauten oder sonstigen Gegenständen, wie Lampen auf Rasenreihengrabstätten (Urne/Sarg), grundsätzlich nicht erlaubt ist. Das teilt die Verwaltung in einer Pressemitteilung mit
Insofern bittet die Stadt die Hinterbliebenen nochmals ausdrücklich, sich an die Bestimmungen zu halten und den Grabschmuck von den Grabstätten der Rasenreihengräber zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, wird widerrechtlich abgelegter Grabschmuck ab dem 2. Januar 2024 durch den Bauhof entfernt und entsorgt.
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