Start Nachrichten Stadtteile Bei Fragen – fragen

Bei Fragen – fragen

Um den 1. Februar herum versendet die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) die Jahres-Verbrauchsabrechnungen, für Strom, Gas, Wasser und Wärme. „Wir wissen aus den Vorjahren, dass es oft Nachfragen oder Klärungsbedarf gibt, wenn die Jahresabrechnung vorliegt“, berichtet Ibrahim Güler, Leiter des SWJ-Kundenzentrums. „Da helfen meine Mitarbeiter und ich gern“, betont er.

137
0
TEILEN
- Anzeige -

Erfahrungsgemäß konzentrieren sich die Anfragen auf die ersten Februar-Tage. Deshalb rät er, erst ab dem 11. Februar persönlich ins Kundenzentrum zu kommen oder die Kundenberater anzurufen. „Wenn der erste Rückfrage-Ansturm vorbei ist, können wir uns mehr Zeit nehmen, die einzelnen Punkte zu klären“, so Ibrahim Güler. „Falls beispielsweise der Wunsch besteht, die monatliche Abschlagszahlung zu ändern, ist dafür eine eigene Kundenberaterin unter 0 24 61 / 625 – 215 zuständig“, erläutert er.

Das SWJ-Kundenzentrum ist montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet, zusätzlich montag- bis mittwochnachmittags von 14:00 bis 15:30 Uhr sowie donnerstagnachmittags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Telefonisch sind die Kundenberater unter 0 24 61/ 625 – 122 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

- Anzeige -
TEILEN
Vorheriger ArtikelEr kütt!!
Nächster ArtikelFahndung nach Tankstellenräubern
Stadtwerke Jülich
Seit über 100 Jahren stellen wir die Energie-, Wasser, und Bäderversorgung der Menschen in Jülich sicher. Wir sorgen für schnelles Internet und bauen bedarfsgerechte Solaranlagen für Privat- und Geschäftskunden. Mit rund 100 Mitarbeitenden engagieren wir uns für die großen Herausforderungen unserer Zeit, wie die Sicherung von Energie- und Wasser-ressourcen, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Versorgung mit neuen Technologien. Wir unterstützen die Energiewende vor Ort und arbeiten mit an einer klimaneutralen Zukunft für Jülich.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here