Start Stadtteile Barmen Orden-tlich begeistert

Orden-tlich begeistert

Das Haus Overbach auch ein Kloster ist, ist vielen Menschen im Jülicher Land gar nicht mehr geläufig. Der Orden der Oblaten des Hl. Franz von Sales ist hier mit einer kleinen Schar von Brüdern zu Hause. Erst im vergangenen Jahr übergab die Gemeinschaft die Trägerschaft des Ensembles Haus Overbach an das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e.V.(CJD).

242
0
TEILEN
166 Ordensleute kamen in Haus Overbach zum zusammen. Fotos. Dorothée Schenk
- Anzeige -

In diesem Jahr war Haus Overbach Treffpunkt für 166 Schwestern und Brüder aus dem Bistum Aachen und der belgischen und niederländischen Grenzregion – es war Ordenstag. Dazu lädt der Bischof von Aachen alljährliche die 528 Ordensfrauen und 69 Ordensmänner ein.

Andreas Schreib, katholischer Geschäfsführer es evangelischen CJD, führte die geistliche Gemeinschaft durch das Ensemble, erläuterte das „Klimakonzept“ des Science College, das Bestreben, die Schüler wissenschaftlich-fundiert auf ihre „Fridays-for-Future“-Demonstrationen vorzubereiten und Overbach auch als Ort des Glaubens: „Ein natürlich Ort des Glaubens ist Schule mit 900 Schülern und 760 Familien dahinter. Wir haben jeden Tag die Chance in Begegnung mit ihnen die Chance zum Dialog und in diesem Dialog etwas zu hinterlassen. Das ist eine Riesenchance – so einen natürlichen Ort gibt es nicht so oft. Und das ist auch ein super Ort für Ordensgemeinschaften.“

- Anzeige -

Sowohl von der Schule, dem Saleshof als auch Science College zeigten sich die Ordensleute begeistern. Genossen haben sie sichtlich aber vor allem auch die Begegnung, die Plaudereien und Möglichkeiten, sich in den schönen „Ecken“ des Klosters zum Gespräch zurückzuziehen. Es ist ein bisschen wie ein Familienfest. Wie Schwester Jutta aus Krefeld sagte: „Wir sehen uns einmal im Jahr, da freuen wir uns immer besonders drauf.“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here